Kontaktlinsenvertrieb via Internet: Trotz EuGH-Urteil Verbot in Österreich

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Wien (pts/12.01.2011/10:31) – Geizhals.at muss auf EU-Anbieter verlinken – Viele Nutzer würden aber heimische Anbieter bevorzugen

19% der Nutzer von Geizhals.at kaufen Kontaktlinsen, 41% davon beziehen diese über das Internet. Dies geht aus einer Studie von Integral hervor, die im Vorjahr zum Start der neuen Kategorie „Drogerie“ auf der österreichischen Preisvergleichsplattform durchgeführt wurde. Da nach österreichischem Recht heimische Optiker keine Kontaktlinsen und -pflegemittel versenden dürfen, sieht sich Geizhals.at gezwungen, den Nutzern eine Alternativlösung anzubieten: Wer auf Geizhals die Kategorie „Kontaktlinsen“ anklickt, wird dort über einen Link auf die EU-Übersicht des Preisvergleichs zu ausländischen Anbietern geführt und kann unter diesen Händlern seine Wahl treffen.

Eine unbefriedigende Lösung, zumal insgesamt 46% der Befragten den Kauf von optischen Produkten via Internet bei heimischen Händlern bevorzugen würden, wie aus derselben Studie hervorgeht.

Nun hält Geizhals allerdings ein aktuelles EuGH-Urteil in Händen, das aufzeigt, dass das Verbot des Vertriebs von Kontaktlinsen via Internet dem Gemeinschaftsrecht widerspricht. Konkreter Anlassfall für das Urteil ist die Firma Ker-Optika in Ungarn, die über ihre Website Kontaktlinsen vertreibt. Die ungarischen Behörden untersagten diese Tätigkeit, wogegen Ker-Optika Klage erhoben hat. Der EuGH hat dazu in seiner Entscheidung von Anfang Dezember festgestellt, dass das Verbot des Vertriebs von Kontaktlinsen über das Internet gegen das Gemeinschaftsrecht verstößt. Die oft genannten Gründe des Gesundheitsschutzes würden ein derartiges Verbot nicht rechtfertigen.

Auch in Österreich ist der Versandhandel mit Heilbehelfen (u.a. Brillen, Kontaktlinsen, orthopädische Schuheinlagen) an Letztverbraucher gesetzlich untersagt. Rechtfertigt wird dies mit der Begründung des Verbraucher- und Gesundheitsschutzes. „Der EuGH hat nun klar festgestellt, dass mit dieser Rechtfertigung das Verbot nicht aufrechtzuerhalten ist. Das derzeit in Österreich geltende Versandhandelsverbot für Kontaktlinsen widerspricht also dem Gemeinschaftsrecht und ist daher aufzuheben“, fordert Geizhals-Sprecherin Vera Pesata.

Derzeit sind auf Geizhals über 300 Artikel aus dem Bereich Kontaktlinsen und -pflege gelistet. Pesata hofft, dass das aktuelle EuGH-Urteil hier bahnbrechende Auswirkungen in Hinblick auf eine Liberalisierung im Interesse der Konsumenten zeitigen wird.

Über Geizhals.at:

Geizhals zählt zu den größten Preisvergleichsplattformen im deutschsprachigen Raum. Durchschnittlich verzeichnet die Plattform laut Österreichischer Webanalyse (ÖWA) rund zwei Millionen Unique Clients im Monat. Betreiber von Geizhals.at ist das im Jahr 2000 gegründete, österreichische Unternehmen Preisvergleich Internet Services AG mit Sitz in Wien.

Weitere Informationen: unternehmen.geizhals.at/presse

Aussender: Preisvergleich Internet Services AG
Ansprechpartner: Mag. Vera Pesata
Tel.: 01 / 581 16 09-0
E-Mail: vera.pesata@geizhals.at
Website: www.geizhals.at

Quelle: pressetext.com/news/110112008/

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