Tipps und Tricks im Umgang mit der Winterreifenpflicht

Für Autofahrer, die in der kalten Jahreszeit immer noch mit Sommerreifen auf den Straßen unterwegs sind, wird es jetzt eng. Seit 4. Dezember 2010 besteht nämlich Winterreifenpflicht in Deutschland. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt nun jedem Autofahrer vor, bei Winterwetter mit Winterreifen zu fahren, d.h. bei Glatteis, Schneematsch sowie Schneeglätte müssen die Sommerreifen den Winterreifen weichen. Die Reifen müssen, wie in der EU-Richtlinie 92/23/EWG beschrieben, mit der „M+S“-Kennzeichnung versehen sein und müssen die in dieser Vorschrift genannten Eigenschaften besitzen. Auch Ganzjahresreifen- oder Allwetterreifen sind hierbei erlaubt. Wichtig ist, dass die Pneus mindestens vier Millimeter Profiltiefe haben und nicht älter als fünf Jahre sind. Pkw und leichte Nutzfahrzeuge müssen die Reifen an beiden Achsen aufziehen, bei schweren Nutzfahrzeugen reicht jedoch allein das Aufziehen der Antriebsachsen mit den entsprechenden Reifen.

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