Könnte EU-Gesetzgebung Körperverletzung fördern?

ANZEIGE: Home » Inhalt » Archivierte Beiträge » Beiträge aus 2012 » Könnte EU-Gesetzgebung Körperverletzung fördern?

Ernstbrunn (pts005/11.09.2012/07:00) – Die ansonsten sehr um die Gesundheit der Bevölkerung besorgte EU, erlaubt, wenn auch in verdünnter Form, nachweislich in Tierversuchen krebserregende Stoffe (PPD), weiterhin in Kosmetika zu verwenden. Jedoch wird der Naturrohstoff Henna, welcher seit Jahrhunderten verwendet wird, in ungerechtfertigter Weise diffamiert, obwohl bis dato wissenschaftlich keine gesundheitliche Belastung nachgewiesen werden konnte.

Naturkosmetikfirma CULUMNATURA® ruft die EU-Kommission auf, diesen Fehler gutzumachen

Bis 1. November 2011 musste die neue EU-Kosmetikrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Diese führt jedoch Konsumenten in die Irre, indem ein vorgeschriebener Verpackungstext den bewährten Naturstoff Henna schlecht macht. Gleichzeitig darf der synthetische, allergene Haarfärbezusatz para-Phenylendiamin (PPD) weiter verwendet werden. Die Naturkosmetikfirma CULUMNATURA® protestierte bei der verantwortlichen EU-Kommission in offenen Briefen und forderte sie schließlich auf,

  • eine unabhängige wissenschaftlichen Studie zu nennen, die nachweist, dass Henna schädlich wäre und
  • eine wissenschaftliche Studie zu nennen, die nachweist, dass para-Phenylendiamin unschädlich wäre.

Den gesamten Text dazu: www.culumnatura-naturkosmetik.com

Aussender: CULUMNATURA
Ansprechpartner: Willi Luger
E-Mail: willi@culumnatura.at
Tel.: +43 664 540 6868
Website: www.culumnatura.com

Quelle: www.pressetext.com/news/20120911005

Die neuesten Beiträge

Menü