Vistaprint zu Offenlegung und Schadensersatz gegenüber print24 verpflichtet
Dresden (pts014/19.10.2011/11:50) – Die Internetdruckerei unitedprint.com SE erzielt mit seinem Tochterunternehmen print24 (www.print24.com) einen erneuten Erfolg gegen Vistaprint. Ausgangspunkt für das nunmehr vorliegende Urteil gegen Vistaprint ist ein bereits am 30.11.2010 vom Landgericht Dresden unter dem Aktenzeichen 3 O 949/10 erlassenes Urteil. Dabei wurde festgestellt, dass Vistaprint mit Gratisprodukten warb, obwohl den Kunden tatsächlich Kosten in Rechnung gestellt wurden. Dieses Verhalten ist unlauter und folglich wettbewerbswidrig. Vistaprint hat sich durch wahrheitswidrige Behauptungen einen Wettbewerbsvorteil verschafft. Die dagegen eingelegte Berufung wurde mit dem Urteil des Oberlandesgerichts Dresden vom 14.06.2011 zurückgewiesen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
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