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Gläubigerrechte im Insolvenzverfahren

Gläubiger und Insolvenzverwalter stehen im Konkurrenzverhältnis. Der Gläubiger strebt eine zeitnahe Realisierung seiner Forderung an. Die Bemühungen des Insolvenzverwalters zielen auf Anreicherung der Masse, auf einfach umsetzbare Verwertungsmaßnahmen und aus dem wirtschaftlichen Interesse des Insolvenzverwalters heraus, auf Deckung der eigenen Kosten und Gebührenansprüche. Die am 01.03.2012 in Kraft getretenen Novellierung des Insolvenzrechtes (ESUG 2012) bedeutet eine Trendwende. Sie ist mit einer Stärkung der Gläubigerrechte verbunden. Gläubiger können sich frühzeitiger in das Verfahren einschalten und so mitentscheidenden Einfluss nehmen. Zum Beispiel ist es jetzt durch einstimmigen Beschluss möglich, die Person des Insolvenzverwalters zu bestimmen und andere weitreichende Kontrollfunktionen wahrzunehmen.

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