Familiengericht

Scheidung-Online.de berät zu Unterhaltsanspruch nichtehelicher Mütter

Düsseldorf (pts022/11.11.2015/11:00) – Hat eine Mutter aufgrund der Geburt bzw. Schwangerschaft kein ausreichendes Einkommen, kann sie, auch wenn sie nicht mit dem Kindsvater verheiratet ist, Unterhalt vom Vater des Kindes verlangen. Wenn die Kindesmutter mit einem anderen Mann verheiratet ist, so ist sie bezogen auf das außereheliche Kind trotzdem eine nichteheliche Mutter und hat einen Anspruch auf Unterhalt vom Kindsvater. Selbstverständlich haben auch nichteheliche Väter einen Unterhaltsanspruch, wenn sie, und nicht die Mutter, das Kind betreuen.

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Der Fall Eva Maria S.: Willkür und Schreckensherrschaft des Jugendamtes

Klagenfurt/Österreich (pts002/14.09.2013/14:15) – 2012: Der 12-jährige Rayen wird in der Schule misshandelt. Eva Maria S. hat ihre drei Kinder Rayen, Jamiro und Arkin selbst aufgezogen. Die beiden Kindesväter haben sie damit allein gelassen. Frau Mag. Deutsch vom Jugendamt und Herr Ferm, der Familienintensivbetreuer, suchen Eva Maria S. bei ihr zu Hause auf. Am gleichen Tag bricht sich Rayen die linke Hand beim Eislaufen. Die Lehrerin zwingt ihn, weiter eiszulaufen: „Mit den Händen tust du eh nicht eislaufen“. Einige Tage später zwingt dieselbe Lehrerin den Linkshänder Rayen, die Englisch-Schularbeit mit der rechten Hand zu schreiben. Rayen kommt heim, weint, erbricht, bekommt Fieber, leidet an Alpträumen. Er muss zum ersten Mal im Schuljahr krank gemeldet werden. Die erzwungene Englisch-Schularbeit ist angeblich in der Schule nicht mehr auffindbar. Eva Maria S. bringt ihren Sohn Rayen in einer anderen Schule unter.

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