Unternehmen stellen Raucherpausen in Frage

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Raucherunterstand TOBACCO

Stuttgart/Leonberg (pts009/21.02.2012/09:00) – „Raucherpausen kosten die Betriebe bares Geld“, mit dieser Aussage löst Mario Ohoven, der Präsident des Bundesverbandes der mittelständischen Wirtschaft, eine rege Diskussion aus: Sollten Zigarettenpausen während der Arbeitszeit verboten werden?

Um die Nichtraucher, entsprechend der Arbeitsstättenverordnung (§ 5), vor den Gefahren des Tabakrauches zu schützen, haben viele Arbeitgeber bereits faire Regelungen für Ihre Mitarbeiter geschaffen.

Da sich ein absolutes Rauchverbot, welches auch für den Außenbereich gilt, nicht allein mit dem Gesundheitsschutz der übrigen Mitarbeiter begründen lässt, gestatten es viele Arbeitgeber Ihren Mitarbeitern im Freien zu rauchen. Das Ergebnis sind von Rauchern blockierte Eingänge, durch die der Rauch ins Gebäude dringt.

Damit die Raucher nicht vor dem Eingang stehen und damit dem Image des Unternehmens schaden, empfiehlt sich der Einsatz von Raucherunterständen im Außenbereich. Durch die Standortwahl des Raucherunterstandes entscheidet der Arbeitgeber, wo im Gelände geraucht werden darf und sorgt gleichzeitig für saubere Eingangsbereiche. Zusätzlich verbessern Raucherunterstände das Erscheinungsbild des Unternehmens und verhindern durch die geschaffene Distanz zum Eingang, dass Rauch ins Gebäude zieht.

Mit einer klaren Regelung wann und wo geraucht werden darf, gelingt es Zufriedenheit und eine motivierte Atmosphäre zu schaffen. Von Zigarettenpausen, in denen Mitarbeiter die Arbeitszeit unterbrechen, können Sie sogar profitieren. Denn die gemeinsame Zeit beim Rauchen wird für Gespräche genutzt, die außerhalb der bezahlten Arbeitszeit für die Entwicklung des Teams sorgen und kreative Lösungen für betriebliche Probleme hervorbringen können. Außerdem setzen Raucher, die Ihrem Drang nach einer Zigarette gelegentlich nachgeben können, Ihre Arbeit im Anschluss motivierter fort. In dem das Rauchen auf bestimmte Bereiche im Freien begrenzt wird, sparen Sie einen großen Teil der Reinigungskosten, die durch das willkürliche Rauchen im Freien entstehen.

Einen interessanten Ansatz verfolgen die Helios-Kliniken aus dem Kreis Mansfeld-Südharz. Sie zeigen, wie man Nichtrauchen fördern kann, ohne das Rauchen zu verbieten: Mitarbeiter, die sich verpflichten, während der Arbeitszeit und auf dem Betriebsgelände nicht zu rauchen, erhalten einen zusätzlichen Tag Urlaub im Jahr. Wer trotz diesem Angebot nicht auf die Zigaretten-Pause verzichten möchte, muss dazu ins Freie gehen, wo ein Raucherunterstand vor Wettereinflüssen schützt und den Raucherbereich eingrenzt. Damit sind gleichzeitig nicht rauchende Kollegen und Patienten vor dem Passivrauch geschützt.

Raucherunterstände für den Außenbereich sind in vielen Ausführungen erhältlich. Die pflege- und wartungsarmen Überdachungen sind meist aus Stahl und Glas gefertigt und verfügen teilweise über Sitzmöglichkeiten oder Stehtische. Die integrierten oder separat gelieferten Abfallbehälter und Ascher sorgen für ein sauberes Umfeld. Eine große Auswahl in beliebigen Größen und Farben liefert die E. ZIEGLER Metallbearbeitung AG. Weitere Informationen zum Thema Nichtraucherschutz und Raucherunterstände für den Außenbereich finden Interessierte auf der Website www.ziegler-metall.de/nrs.

Aussender: E. ZIEGLER Metallbearbeitung AG
Ansprechpartner: Maria Garbe
E-Mail: maria.garbe@ziegler-metall.de
Tel.: +49 (0)3578-7872-200
Website: www.ziegler-metall.de

Quelle: www.pressetext.com/news/20120221009
Foto: www.pressetext.com/news/media/20120221009
Fotohinweis: Raucherunterstand TOBACCO

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