Sodexo: Bundesregierung erhöht 2014 steuerliche Werte der Mitarbeiterverpflegung

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Sachbezugswert 2014

Frankfurt (pts009/13.09.2013/09:30) – Unternehmen können 2014 noch mehr sparen, denn der Staat fördert die Mitarbeiterverpflegung stärker: Um 7 Cent pro Tag steigen 2014 die steuerlichen Werte für das Mittag- und Abendessen, so jedenfalls plant es die Bundesregierung in einer dem Bundesrat zugeleiteten Verordnung. Die Änderung der sogenannten Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) orientiert sich an der Entwicklung der Verbraucherpreise für Verpflegung. Der Bundesrat wird darüber voraussichtlich am 11.10.2013 entscheiden. Eine Zustimmung gilt als sicher.

Neue Werte für Mahlzeiten ab 1.1.2014 – so genannte freie Verpflegung
Die neuen Werte für verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeiten betragen ab dem 01.01.2014 für ein Frühstück: 1,63 Euro, für das Mittagessen 3,00 Euro und für ein Abendessen ebenfalls 3,00 Euro.

Sparpotential für Unternehmen: Mehr als 1.300 Euro steuerfrei zusätzlich zum Gehalt
Unternehmen können über den Sachbezugswert hinaus das Gehalt der Mitarbeiter steuerfrei erhöhen, wenn ein Essenszuschuss in Form von Restaurantschecks statt Bargeld gewährt wird. Dadurch lässt sich der Nettolohn ohne Lohnnebenkosten sehr effizient erhöhen. Ab 2014 sogar pro Mitarbeiter und Jahr bis zu 1.342 Euro.

Gehaltsgestaltung 2014 mit Restaurantschecks – ohne Lohnnebenkosten
„Für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ist die Erhöhung besonders vorteilhaft“, kommentiert George Wyrwoll, Corporate Relations Manager und HR-Experte bei Sodexo, die geplanten Änderungen: „Unternehmen können ihren Mitarbeitern nunmehr zusätzlich 6,10 Euro pro Arbeitstag zukommen lassen und das ohne Abzüge durch Steuern und Sozialabgaben. Mit den Sodexo-Restaurantschecks lässt sich das äußerst einfach umsetzen, dadurch kommt netto einfach mehr bei den Mitarbeitern an. Dies sollte auch in anstehenden Gehaltsverhandlungen ein wichtiger Impuls sein.“

Da die geplanten Änderungen nicht nur für betriebliche Personalabteilungen, sondern auch für Krankenkassen, Steuerberater und Lohnabrechner interessant sind, hat Sodexo eine Info-Hotline eingerichtet. Anrufer der Service-Hotline erhalten persönlich Informationen zur betrieblichen Mitarbeiterverpflegung und den Auswirkungen der Erhöhung des Sachbezugswerts: 069-73996-6450.

Weitere Informationen und der Sodexo Steuer-Spar-Rechner finden sich unter www.restaurant-pass.de .

Aussender: Sodexo Pass GmbH
Ansprechpartner: George Wyrwoll
E-Mail: george.wyrwoll@sodexo.com
Tel.: 069/73996-6211
Website: www.restaurant-pass.de

Quelle: www.pressetext.com/news/20130913009 
Foto, PDF: www.pressetext.com/news/media/20130913009
Fotohinweis: Sachbezugswert 2014

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