Erben im Ausland – aufgepasst!

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Konstanz (pts023/15.06.2012/14:00) – Das deutsche Erbrecht endet an der Grenze – dies wird häufig auch von den Erblassern übersehen, die sich sehr intensiv mit der Regelung ihres Nachlasses auseinandergesetzt haben. Der Erbfall unterliegt nicht mehr allein dem deutschen Recht, wenn auch eine andere Rechtsordnung sich für zuständig erklärt. Hat ein deutsches Ehepaar im Inland einen Erbvertrag geschlossen, sich aber einen Altersruhesitz im Ausland gesucht, und verstirbt dort ein Ehegatte, dann ist die Wirksamkeit dieses Erbvertrages nicht mehr sichergestellt. Nach deutschem Recht nur Pflichtteilsberechtigte können etwa von einem für sie günstigeren gesetzlichen Erbrecht im Ausland profitieren.

„Solche Fälle laden zum Forum-Shopping ein“, so Fachanwältin für Erbrecht Ingrid Merker von der auf Erb- und Steuerrecht spezialisierten Kanzlei Merker + Bippus (www.merker-bippus.de). „In einem solchen Fall ist die Erbregelung an die tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen. Ansonsten droht der letzte Wille des Erblassers zu scheitern.“ Das will Ingrid Merker für ihre Mandanten aber unbedingt vermeiden. Die auch in der Schweiz zugelassene deutsche Rechtsanwältin Merker kennt aus ihrer langjährigen Erfahrung Situationen, in denen noch nicht einmal mehr teure Schadensbegrenzung möglich war, weil spezialisierte Beratung vorab nicht erfolgt ist.

Zu erheblichen rechtlichen und finanziellen Risiken führt auch ein über mehrere Staaten verstreuter Nachlass. „Die Erben müssen überall Erbnachweise führen, das kann sehr langwierig und teuer sein. Die liquiden Mittel sind in dieser Zeit aber gebunden und stehen den Erben nicht zur Verfügung“, warnt Fachanwältin Merker. „Schadensvermeidung durch sorgfältige Nachlassplanung ist hier das Stichwort.“ Denn nicht jede Lösung, die im deutschen Recht gefunden wird, hält auch im Ausland rechtlich stand.

Geht der Erbfall über die Grenze, droht auch die Übermaßbesteuerung. Der Fiskus ist „ein stiller Miterbe“ und das deutsche Erbschaftsteuerrecht ist in diesen Fällen wenig nachgiebig. Es steht die Doppelbesteuerung bei der Erbschaftsteuer im Raum. „Selbst in den wenigen Fällen, in denen mit dem anderen beteiligten Staat ein entsprechendes Abkommen auf diesem Gebiet besteht, werden die Betroffenen nicht sicher und nicht umfassend entlastet“, führt Fachanwältin für Steuerrecht Birgit Elsa Bippus aus. Die Steuerrechtsprofessorin weiß, dass eine auf den grenzüberschreitenden Sachverhalt spezialisierte Rechts- und Steuerberatung in solchen Fällen unumgänglich ist, sollen unerwartete Folgen vermieden werden.

Die Kanzlei Merker + Bippus (www.merker-bippus.de) ist auf alle Fälle des Erb- und Steuerrechts spezialisiert. Mit Kompetenz, Diskretion und einer vertrauenswürdigen Betreuung berät die Kanzlei Merker + Bippus zu allen Fragen und Problemen im Erbfall. Rechtsanwältin Merker ist zusätzlich in der Schweiz zugelassen, so dass sie über beste Erfahrungen und Voraussetzungen in deutsch-schweizerischen Rechtsfragen verfügt.

Merker + Bippus:
Die Rechtsanwältinnen mit Sitz in Konstanz und Kreuzlingen (CH) bieten langjährige kompetente Beratung in den Bereichen Steuerrecht (mit den Fragen der Doppelbesteuerung), Unternehmens- und Wirtschaftsrecht, Wirtschaftsstrafrecht sowie Erbrecht. Zusammen mit dem Mandanten suchen die Fachanwältinnen Merker und Prof. Dr. Bippus diskret nach schnellen und sachgerechten Lösungen. Mit unmittelbarer Niederlassung und Zulassung nach Art. 28 BGFA in der Schweiz ist Ingrid Merker zudem spezialisiert auf Sachverhalte über die Grenze in die Schweiz, aber auch in Skandinavien, speziell Schweden.

Pressekontakt: Merker+Bippus, Bleicherstraße 10, D-78467 Konstanz, Tel. +49 75 31-36 31 70, Fax +49 75 31-36 31 729, presse@merker-bippus.de , www.merker-bippus.de

Aussender: Merker + Bippus
Ansprechpartner: Ingrid Merker
E-Mail: presse@merker-bippus.de
Tel.: +49 (0) 7531 – 36 31 70
Website: ww.merker-bippus.de

Quelle: www.pressetext.com/news/20120615023

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