Staatsanwaltschaft Berlin stellt Ermittlungsverfahren gegen BAC-Gründer ein

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Berlin (pts019/10.03.2014/12:35) – Keinerlei Anfangsverdacht gegen Stefan Beiten, Franz-Philippe Przybyl und Nikolaus Weil – Justizbehörden sollten durch fingierte Behauptungen von Oliver Schulz instrumentalisiert werden

Nachdem die Gründer der ehemaligen Berlin Atlantic Capital Gruppe (BAC), Stefan Beiten, Franz-Philippe Przybyl und Nikolaus Weil, den vormaligen BAC-Vorstand und Mitgesellschafter Oliver Schulz für dessen Missmanagement mit Schadenersatzklagen zur Verantwortung gezogen haben, hat nun auch die Staatsanwaltschaft Berlin ein deutliches Signal gesetzt: die Ermittlungsbehörde stellte jetzt ein durch eine Strafanzeige von Oliver Schulz in Gang gesetztes Ermittlungsverfahren gegen Stefan Beiten, Franz-Philippe Przybyl und Nikolaus Weil (241 JS 14/12) mangels jeglichen Anfangsverdachtes ein.

Die Staatsanwaltschaft hatte im Rahmen ihrer Ermittlungen festgestellt, dass den BAC-Gründern entgegen der konstruierten Behauptungen von Oliver Schulz keinerlei Vorwürfe zu machen sind. Demzufolge wurden die Ermittlungen nach § 170 II der Strafprozessordnung eingestellt. Im Rahmen dieser Ermittlungen war auch offensichtlich geworden, dass der ehemalige BAC-Manager Oliver Schulz, dessen Missmanagement die von der BAC-Gruppe initiierten InfraTrust und LifeTrust Fonds in eine finanzielle Schieflage gebracht hatte, mit seiner Strafanzeige augenscheinlich von seinem eigenen Versagen ab- und die Schuld hierfür auf seine ehemaligen Arbeitgeber lenken wollte.

„Wir sind selbstverständlich erleichtert“, sagt Stefan Beiten, der die BAC Gruppe gemeinsam mit Franz-Philippe Przybyl und Nikolaus Weil gegründet hatte. „Für uns stand zwar nie in Frage, dass diese Anzeige grundlos und mit einer anderen Absichtshaltung zustande gekommen ist. Dennoch ist es gut, dass wir dieses Kapitel jetzt endgültig abschließen können.“

„Damit dürfte nun auch für den letzten Zweifler der Beweis erbracht sein, dass die ständigen Vorhaltungen des Herrn Schulz in unsere Richtung ebenso falsch wie bewusst fingiert waren und nur einen einzigen Grund hatten“, so Nikolaus Weil. „Wir sollten gezielt diskreditiert und in unseren Bemühungen, die InfraTrust sowie die LifeTrust Fonds zu restrukturieren, behindert werden.“ Der BAC-Gründer weiter: „Besonders bedauerlich ist, dass es Herrn Schulz mit seinen kriminellen Aktionen, verbunden mit einer Medienkampagne, anonymen Massenmailings und in enger Zusammenarbeit mit offenbar blauäugig bis vorsätzlich handelnden Berichterstattern und Helfershelfern, gelungen ist, nicht nur die BAC Gruppe, sondern vor allem über 10.000 Anleger der BAC massiv zu schädigen.“

„Selbstverständlich hätten wir uns gewünscht, dass die Ermittlungen früher beendet gewesen wären“, erläutert Franz-Philippe Przybyl. „Allerdings bestätigen die Ergebnisse dieser zweieinhalbjährigen Ermittlung auch in aller Deutlichkeit, dass wir von Anfang an nur die Wahrheit gesagt haben. Heute ist deutlich zu erkennen, wie unberechtigt und offensichtlich absichtsvoll die aus verfälschten Unterlagen konstruierte Strafanzeige des Herrn Schulz war. Ich empfinde es als erschreckend, wie einfach es heutzutage ist, mit Hilfe des Internets Öffentlichkeit, Presse und Justizbehörden zu manipulieren und irreparable Schäden zu verursachen.“

Oliver Schulz, der aufgrund von erheblichen Unregelmäßigkeiten am 8. Dezember 2010 fristlos von der BAC-Gruppe entlassen worden war, hatte wie jeder Geschäftsführer eines Unternehmens umfänglichen Einblick in die Unternehmensunterlagen. Er hatte somit die Gelegenheit, interne Information aus dem Zusammenhang zu reißen und jeden gewollten Eindruck zu konstruieren. Auf diese Weise war es ihm mittels der am 1. August 2011 gestellten Strafanzeige zunächst gelungen, sein eigenes Versagen in der öffentlichen Wahrnehmung seinen ehemaligen Arbeitgebern zuzuweisen – wider besseren Wissens. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat sich hiervon aber nicht beirren lassen, die wahren Zusammenhänge aufgedeckt und auf dieser Grundlage ihre Ermittlungen konsequent zu Ende geführt.

„Damit ist auch eindeutig erwiesen, dass die Märchengeschichten, die Oliver Schulz mithilfe einiger begeisterungsfähiger Berichterstatter in die Öffentlichkeit getragen hat, nicht der Wahrheit entsprachen“, so Stefan Beiten. „Wie die gegen Herrn Schulz angestrebten Schadenersatzklagen werden wir auch diese unangenehmen Begleiterscheinungen nun in aller Konsequenz verfolgen.“

In der vergangenen Wochen hatten sowohl die Geschäftsführung der InfraTrust Fonds als auch die Media Management GmbH als Hauptinvestorin der inzwischen abgewickelten BAC Gruppe Schadenersatzklagen gegen Oliver Schulz eingereicht.

Mit ihrer Klage gegen Oliver Schulz, der von 2008 bis 2010 Finanzvorstand der damaligen BAC Gruppe sowie maßgeblicher Verantwortlicher für die InfraTrust (IT) Fonds war, wollen die Anleger der Fonds IT 2 und IT 5 einen Schaden von 205.636,33 US-Dollar (für IT 2) bzw. 47.722,28 US-Dollar (für IT 5) ausgeglichen sehen. Darüber hinaus prüft die Fonds-Geschäftsführung im Auftrag der Anleger zurzeit weitere Ansprüche in Millionenhöhe.

Die in Berlin ansässige Media Management (MMG) GmbH hat beim Landgericht Berlin eine Schadenersatz-Teilklage auf über 2,025 Millionen Euro eingereicht. MMG-Inhaber Stefan Beiten verklagt den ehemaligen BAC-Finanzvorstand wegen Schädigung der BAC Gruppe und persönlicher Bereicherung.

Die BAC-Gründer beabsichtigen nun auch Ansprüche gegen Mitarbeiter und weitere Mittäter von Oliver Schulz zu prüfen und die laufenden Ermittlungen auf all diejenigen Personen auszudehnen, die diesen bei seinen gegen die BAC und ihre Anleger gerichteten Schritten unterstützt hatten.

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Quelle: www.pressetext.com/news/20140310019

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