Arbeitnehmerfreizügigkeit

Häusliche Betreuung und Pflegehilfe: Nicht alles neu macht der Mai

Bad Honnef (pts007/28.04.2011/09:10)- Am 1. Mai 2011 fällt mit der Arbeitnehmerfreizügigkeit für Arbeitnehmer aus den „alten“ EU-Beitrittsstaaten eine der Hürden, die es Familien mit pflegebedürftigen Angehörigen in den letzten Jahren erschwert hat, osteuropäische Betreuungskräfte legal in Deutschland zu beschäftigen. Ob damit für die Familien die Anstellung von Pflegekräften tatsächlich viel einfacher und unproblematischer wird, bezweifelt Experte Gero Paul Gericke, Geschäftsführer der Agentur haushaltshilfen.net (www.haushaltshilfen.net) und seit Januar stellvertretender Vorsitzender des Bundesverbandes der Vermittlungsagenturen für Haushaltshilfen und Seniorenbetreuung in der 24 Stunden Betreuung (BHSB).

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