„Bundesinitiative Frühe Hilfen“ – Nachbesserungen bei Familienhebammen sind unerlässlich

Berlin (pts016/17.11.2014/13:40) – Seit mehreren Jahren kommen im Rahmen der Frühen Hilfen sogenannte Familienhebammen bis zu einem Jahr nach der Geburt in Familien zum Einsatz. Sie begleiten vulnerable Frauen und deren Familien bei einem Bedarf, der über die übliche gesundheitliche Versorgung und psychosoziale Betreuung durch Hebammen hinaus geht. Die Tätigkeit einer Familienhebamme unterscheidet sich in der Grundlage jedoch nicht von der einer Hebamme. Familienhebammen sind zudem stets examinierte Hebammen.

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