Handbuch Querschnittstechnologien

EEG 2014: Verlängerte Antragsfrist für Ausgleichsregelung nutzen

Berlin (pts009/04.08.2014/11:00) – Noch bis 30. September 2014 können stromintensive Unternehmen in Deutschland eine Reduzierung ihrer Energiekosten über die besondere Ausgleichsregelung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beantragen. Über Energiemanagementsysteme, eine wesentliche Antragsvoraussetzung, informieren zwei Publikationen der Deutschen Energie-Agentur (dena).

Mit dem Inkrafttreten des novellierten EEG am 1. August 2014 gelten veränderte Antragsvoraussetzungen und Fristen für die Beantragung der besonderen Ausgleichsregelung. In der Regel müssen Unternehmen ihre Anträge bis zum 30. Juni eines Jahres in elektronischer Form beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einreichen. Aufgrund der besonderen Rechtssituation wurde diese Antragsfrist 2014 jedoch bis zum 30. September verlängert.

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