BGV A3 Prüfung: Prüfplakette dient als Beweisurkunde

Laucha (pts016/19.11.2013/10:20) – E+Service+Check GmbH informiert: Kommt es zu einem Unfall im Betrieb, ist es äußerst wichtig, dass das betreffende Unfallverursachende-Gerät im vorgeschriebenen Prüfmodus (vorher) getestet wurde. Denn wenn ein verantwortlicher (Firmen-)Betreiber in einen Schadensprozess verwickelt ist, muss dieser nachweisen das er seiner Sorgfaltspflicht gemäß BGV A3 sorge getragen hat. Die Schadenersatzansprüche reichen schnell in die Millionen.

Die Messprotokolle sind wichtige Beweisurkunden für die Durchführung der BGV A3 Prüfungen. Geprüft werden die Elektroinstallation, die Schutzeinrichtungen und auch Personenschutzautomaten jeglicher Art. Schutzeinrichtungen in der Verteilung und Schutzeinrichtungen für Blitzschlag und Überspannung gehören ebenfalls hierzu. Zur Sicherheitsgewährleistung der Personen die derartig betreffende Geräte nutzen, sind derartige Prüfungen sehr wichtig.

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