Energieeinsparverordnung

Melita Tuschinski

Erhöhter Energie-Standard für Neubauten ab 2016

Stuttgart (pts020/28.01.2016/13:20) – Auf dem Weg zum EU-weiten Niedrigstenergiegebäude passt Deutschland seine rechtlichen Rahmenbedingungen an. Die geltende Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) fordert seit Anfang dieses Jahres noch effizientere Neubauten: mit weniger Primärenergiebedarf für die Anlagentechnik und mit einem besseren baulichen Wärmeschutz für die Gebäudehülle. Das wirft bei Bauherren Fragen auf: Ist unser Bauprojekt betroffen? Was ändert sich für unseren geplanten Neubau? Wo finden wir die Dokumente dazu? Melita Tuschinski, Freie Architektin in Stuttgart und Herausgeberin des Experten-Portals EnEV-online.de , antwortet auf die fünf häufigsten Fragen zu den neuen Anforderungen.

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Prüfungsteilnehmer am 19. Oktober

Online weiterbilden an der TU Darmstadt – Offline profitieren

Darmstadt (pts010/23.10.2013/10:00) – Ein Karrieresprung ist nicht ohne Weiterbildung möglich. Fernlehrgänge bieten die besten Chancen, um den beruflichen Alltag mit dem Lernen zu vereinen. Denn sie können orts- und zeitunabhängig besucht werden. Auch beinhalten sie eine fachliche Begleitung. Als Qualitätssicherung dient das Gesetz zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht (FernUSG). Ob die entsprechenden Kriterien eingehalten sind, prüft in Deutschland die Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU). Fernunterricht im Sinne des Gesetzes ist jede Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten, die auf vertraglicher Grundlage und gegen Entgelt angeboten wird. Zudem muss die Vermittlung ausschließlich oder überwiegend über eine räumliche Distanz erfolgen und der Lernerfolg in Form von Korrektur- und Prüfungsaufgaben sowie einer Abschlussprüfung überwacht werden.

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EnEV-online.de Umfrage zur EnEV 2012

Umfrage EnEV-online.de: Industriebau-Experten kritisch gegenüber EnEV 2012

Stuttgart (pts016/09.12.2011/13:15) – Gespannt warten Architekten, Planer und Bauherren auf den Entwurf der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2012. Anfang nächsten Jahres soll es soweit sein. Bei einer aktuellen Umfrage des Fachportals EnEV-online.de zeigte sich die Hälfte der Planer sehr skeptisch gegenüber verschärften energetischen Anforderungen im Industriebau. Mit Blick auf die Zukunft sehen jedoch zwei Drittel der Umfrage-Teilnehmer realistische Chancen für Niedrigstenergie-Neubauten ab 2021, wie es die EU-Gebäuderichtlinie fordert.

EnEV 2012 als nächster Schritt Argumente der Skeptiker

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Dämmung auf obersten Geschossdecken

Begehbare oberste Geschossdecken: Nachdämmpflicht bis Jahresende!

Wuppertal (vhd) (pts007/13.09.2011/10:30) – Die Dachflächen des Hauses fachgerecht zu dämmen, macht aus Energiespargründen immer Sinn. Soll der bisherige Speicher zukünftig als Wohnraum dienen, ist eine Unter-, Zwischen- oder Aufsparrendämmung Pflicht; die Verwendung von Dämmkeilen, -matten oder -platten aus natürlichen Holzfasern bietet sich dann an. Wird der begehbare Dachboden hingegen weiterhin nur als Lagerraum für Koffer, Flohmarktkisten etc. gebraucht, ist zumindest die oberste Geschossdecke zu dämmen. Das schreibt die geltende Energieeinspar-Verordnung vor. Der Gesetzgeber will damit den unkontrollierten Wärmedurchgang vom beheizten Voll- ins unbeheizte Dachgeschoss begrenzen, so dass weniger Raumwärme verloren geht.

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„Energieberater TU Darmstadt“ unterstützen Hauseigentümer und Bauherren

Frankfurt (pts010/03.08.2011/10:10)- Wer baut, saniert oder modernisiert, sollte beachten: Welche Maßnahmen helfen, zukünftig den Komfort zu steigern und Energie zu sparen?
Wer kann kompetent beraten und die Maßnahmen entsprechend ausführen? Dabei können Energieberater helfen! Aber diese Tätigkeit setzt keinen bestimmten Ausbildungsweg voraus. Andererseits steigen die energetischen Anforderungen an Gebäude und ihre Technik stetig. Deshalb hat die EW Medien und Kongresse GmbH in Kooperation mit der Technischen Universität (TU) Darmstadt 2008 das Qualitätslabel „Energieberater TU Darmstadt“ eingeführt. Diesen Titel dürfen nur Absolventen der Zertifikats-Fernlehrgänge „Wohngebäude im Bestand“, „DIN V 18599 – Nichtwohngebäude im Bestand“ und „Nichtwohngebäude im Bestand“ führen.

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