Erbfall mit Auslandsbezug

Konstanz (pts011/24.09.2012/11:00) – Die Abwicklung von Erbschaften in der EU soll einfacher werden. In ihrer Pressemitteilung vom 26. Juli 2012 betont die EU-Kommission, mit der neuen Erbrechtsverordnung soll EU-Bürgern der Umgang mit Testamenten und Nachlässen, die einen Bezug zu einem anderen Mitgliedstaat aufweisen, erleichtert werden. Die neue Regelung soll Rechtssicherheit für ca. 450.000 Familien bieten, die jedes Jahr in der EU mit einem internationalen Erbfall konfrontiert sind. Da über 12,3 Millionen EU-Bürger in einem anderen Mitgliedstaat, und nicht in ihrem Heimatstaat leben, schätzt die Kommission in ihrer Pressemitteilung vom 1. März 2012 ein Volumen von mehr als 120 Milliarden EUR als Nachlassvermögen, das von der Verordnung profitieren könne – Tendenz steigend.

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