Revolution im Bilanzrecht
Wien (pts009/17.11.2014/11:20) – Grundlage ist die EU-Bilanzrichtlinie 2013, die die zentrale Rolle der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) für die Wirtschaft der Union anerkennt und eine Vereinfachung der Rechnungslegungspflichten und Verringerung des Verwaltungsaufwands vorsieht. Zudem soll eine bessere internationale Vergleichbarkeit der Unternehmen hinsichtlich ihrer Jahresabschlussdaten hergestellt werden. Dies bedeutet eine Internationalisierung für österreichische KMUs.
Das neue österreichische Rechnungslegungs-Änderungsgesetz 2014 ist derzeit in Begutachtung und führt zu einer kompletten Neugestaltung der Bilanzierungsvorschriften. Die Modernisierung des Bilanzrechtes passt die unternehmensrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften an die steuerrechtlichen Vorschriften an.
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