Wunsch- und Wahlrecht für Menschen mit Behinderung

Frankfurt am Main (pts012/20.09.2011/10:30) – Das in der WDR-Dokumentationsreihe „die story“ am 19.09.2011 gezeigte Beispiel einer jungen Frau weist auf ein Problem in der Eingliederungshilfe hin: Die unklare Gesetzeslage zum „Persönlichen Budget“ kann für Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen zum bürokratischen Hindernis werden. Damit verfehlt der Rechtsanspruch seine eigentliche Absicht: die Verwirklichung des „Wunsch- und Wahlrechts“ von Menschen mit Behinderung.

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