Mag. Marcel Mittendorfer, ARGE Med

Vorsicht, Herr Doktor! Die Ausübung Ihres Berufes kann existenzbedrohend sein

Wien (pts011/10.09.2012/11:30) – Die ARGE MED (www.arge-med.at), Österreichs größte Vereinigung von spezialisierten Ärzte-Beratern, warnt: Keinen umfassenden Versicherungsschutz zu haben, ist für Ärzte absolut existenzbedrohend. Denn anders als in anderen westlichen Rechtssystemen, ist jeder ärztliche Eingriff in Österreich zunächst eine Körperverletzung. Die zuletzt aufgeflammte Diskussion rund um die mögliche strafrechtliche Relevanz von (religiös motivierter) Beschneidung durch Ärzte schürt diesbezüglich die ohnehin bereits bestehende Unsicherheit. Nur eine maßgeschneiderte Versicherungslösung durch Spezialisten bietet auch wirklich Schutz. Aber viel zu wenige Ärzte sind für den Fall einer Strafanzeige überhaupt versichert.

Die besondere rechtliche Situation in Österreich ist seit jeher ein massiver Kritikpunkt der Ärzteschaft. Der Vorwurf der Körperverletzung nach ärztlichen Eingriffen kann in der Folge lediglich durch Einhalten der Regeln der Kunst und geeignete Aufklärung sowie Dokumentation wieder „gerechtfertigt“ werden. Wird in einem Punkt, etwa mangelnder Aufklärung, diese Rechtfertigung nicht erzielt, unterscheidet das Strafrecht kaum noch zwischen einer ärztlichen und einer normalen Körperverletzung. Lediglich im Bereich von folgelosen Kleinstverletzungen ist explizit im StGB Straffreiheit vorgesehen. Sofern nach zwei Wochen noch Folgen zurückbleiben, etwa eine Narbe, ist dieses Kleinst-Privileg wieder hinfällig.

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