ÖPWZ-Forum Einkauf bietet Leitfaden Gelangensbestätigung

Wien (pts015/23.09.2014/10:00) – Ab 1.10. 2013 müssen deutsche Lieferanten zusätzlich zur Rechnung einen weiteren Nachweis – die sogenannte Gelangensbestätigung (GB) – erbringen, wenn eine Lieferung in ein anderes EU-Mitgliedsland erfolgt oder die Ware von einem EU-Abnehmer in Deutschland abgeholt wird. Noch bestehen in österreichischen Einkaufsabteilungen und bei deren deutschen Lieferanten Unklarheiten über die korrekte Handhabung der Gelangensbestätigung.

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