Betonschutz ist Gewässerschutz!

Gewässerschutz bundesweit vereinheitlicht

Berlin/Wiesbaden (pts008/17.06.2014/10:00) – Auf Antrag der Bundeskanzlerin vom 26. Februar 2014 hat der Bundesrat der vom Bundestag beschlossenen Neuregelung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) zugestimmt (Bundesrats-Drucksache 77/14). Mit der „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)“ verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die bisher geltenden Landesverordnungen, die sich im Laufe der Zeit immer weiter auseinanderentwickelt haben, zu vereinheitlichen. Die nunmehr bundesweit geltende Regelung des Gewässerschutzes dient zugleich der Umsetzung der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000, die es jedem EU-Mitgliedsstaat auferlegt, einen Ordnungsrahmen für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik zu schaffen.

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