Kinderrechtskonvention

Kinder und Stierkampfveranstaltungen

UNO empfiehlt, Kinder „von der Gewalt des Stierkampfs“ fernzuhalten

Montreux (pts023/05.02.2014/16:05) – Die Empfehlung erfolgt durch den Ausschuss für die Rechte des Kindes, dem internationalen Gremium, das die Einhaltung der Kinderrechtskonvention überwacht. Dies nach einem Bericht, der von der Fondation Franz Weber (FFW) im Rahmen ihrer Kampagne „Kindheit ohne Gewalt“ vorgelegt wurde.

Die Empfehlung richtet sich an Portugal, das von den Ländern, die dieses Jahr über die Umsetzung der Kinderrechtskonvention Rechenschaft ablegen müssen, das einzige ist, in dem der Stierkampf praktiziert wird. Vera Weber, Vize-Präsidentin der FFW, betont jedoch, „dass dieser Grundsatz ab heute für alle beteiligten Staaten gilt und alle Kinder betrifft, weil die Konvention gleiche Rechte für alle anstrebt“.

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Montreux (pts023/05.02.2014/16:05) – Die Empfehlung erfolgt durch den Ausschuss für die Rechte des Kindes, dem internationalen Gremium, das die Einhaltung der Kinderrechtskonvention überwacht. Dies nach einem Bericht, der von der Fondation Franz Weber (FFW) im Rahmen ihrer Kampagne „Kindheit ohne Gewalt“ vorgelegt wurde.

Die Empfehlung richtet sich an Portugal, das von den Ländern, die dieses Jahr über die Umsetzung der Kinderrechtskonvention Rechenschaft ablegen müssen, das einzige ist, in dem der Stierkampf praktiziert wird. Vera Weber, Vize-Präsidentin der FFW, betont jedoch, „dass dieser Grundsatz ab heute für alle beteiligten Staaten gilt und alle Kinder betrifft, weil die Konvention gleiche Rechte für alle anstrebt“.

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