Streit um das Besuchsrecht – Elternteil hat Anspruch auf einen Anwalt

Schleswig/Berlin (DAV) (pts025/21.07.2011/14:15) – Auf eine entsprechende Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 23. Februar 2011 (AZ: 10 Gf 29/11) machen die Familienanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) aufmerksam: Grundsätzlich können sich Eltern beim Streit um das Besuchsrecht vor Gericht selbst vertreten. Es steht ihnen frei, sich hierbei durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen. Hat ein Elternteil keine ausreichenden Einkünfte, um selbst den Rechtsanwalt zu bezahlen und beantragt daher Verfahrenskostenhilfe, so ist sie ihm zu gewähren. Voraussetzung ist, dass eine schwierige Sach- oder Rechtslage vorliegt. Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn zwischen den Elternteilen und dem Kind seit längerer Zeit kein Kontakt mehr besteht.

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