Sozialversicherungsentgeltverordnung

Sodexo Restaurantscheck 2016

Bundesrat erhöht Sachbezugswerte für Sodexo Restaurantschecks

Frankfurt (pts033/09.11.2015/15:40) – Der Bundesrat hat am zurückliegenden Freitag in seiner 938. Sitzung die „Achte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungs-Entgeltverordnung (SvEV)“ beschlossen. Die Entscheidung wurde im Vorfeld von der Bundesregierung, dem Nationalen Normenkontrollrat und dem federführenden Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik befürwortet. Unternehmen können damit ab dem 01.01.2016 pro Arbeitstag bis zu 6,20 Euro abgabenfrei zur Verpflegung der Mitarbeiter nutzen.

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Sachbezugswert 2014

Sodexo: Bundesregierung erhöht 2014 steuerliche Werte der Mitarbeiterverpflegung

Frankfurt (pts009/13.09.2013/09:30) – Unternehmen können 2014 noch mehr sparen, denn der Staat fördert die Mitarbeiterverpflegung stärker: Um 7 Cent pro Tag steigen 2014 die steuerlichen Werte für das Mittag- und Abendessen, so jedenfalls plant es die Bundesregierung in einer dem Bundesrat zugeleiteten Verordnung. Die Änderung der sogenannten Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) orientiert sich an der Entwicklung der Verbraucherpreise für Verpflegung. Der Bundesrat wird darüber voraussichtlich am 11.10.2013 entscheiden. Eine Zustimmung gilt als sicher.

Neue Werte für Mahlzeiten ab 1.1.2014 – so genannte freie Verpflegung
Die neuen Werte für verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeiten betragen ab dem 01.01.2014 für ein Frühstück: 1,63 Euro, für das Mittagessen 3,00 Euro und für ein Abendessen ebenfalls 3,00 Euro.

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Sodexo Restaurant Pass 2012 (Bild: Sodexo)

Bundesrat erhöht Sachbezugswerte 2012 für Sodexo Restaurantschecks

Frankfurt (pts019/25.11.2011/13:20) – Der Bundesrat hat heute auf seiner 890. Sitzung der „Vierten Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgelt – verordnung“ zugestimmt. Damit steigt der steuerliche Sachbezugswert für das Jahr 2012 auf der Grundlage der Verbraucherpreise. Für unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten in Unternehmen werden ab 2012 für ein Mittagessen nunmehr 2,87 Euro angesetzt (bislang 2,83 Euro). Dazu können Unternehmen nach den Lohnsteuerrichtlinien weitere 3,10 Euro steuerfrei zuwenden. Dies erhöht den staatlich geförderten Tagessatz für die Mitarbeiterverpflegung auf zukünftig 5,97 Euro. Damit können Unternehmen ihren Mitarbeitern jährlich bis zu 1.313,40 Euro abgabenfrei zukommen lassen. Die neuen Werte gelten ab dem 1. Januar 2012.

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