Steuerabkommen

Schweizer Banken kündigen Kunden – Nachweis korrekter Versteuerung gefordert

Konstanz (pts018/23.09.2013/15:15) – „Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass!“ So sehen sich deutsche Kunden von Schweizer Banken seit Anfang 2013 nach dem endgültigen Scheitern des deutsch-schweizerischen Steuerabkommens behandelt. Sie werden ohne Rücksicht auf langjährige Kundenbeziehung mit den Schweizer Banken vor die Tür gesetzt.

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Das Team

Zurück in die Steuerehrlichkeit

Wien/Linz/Zürich (pts006/05.11.2012/09:15) – Um eine größere Zahl von österreichischen Steuerpflichtigen im Sinne des Steuerabkommens in die Steuerehrlichkeit zu begleiten, eröffnet Leitner-Leitner ein Büro in Zürich. In enger Kooperation und unter einem Dach mit Experten aus Deutschland und Liechtenstein können im deutschsprachigen Raum alle entsprechenden Fälle beraten werden.

Fallstricke des Steuerabkommens

Die Beratungspraxis hat gezeigt, dass sich bei der Anwendung des Steuerabkommens im Einzelfall diffizile Fragestellungen ergeben, gerade dann, wenn Stiftungen, Trusts, Sitzgesellschaften und sogenannte Versicherungsmäntel eingeschaltet worden sind. Zudem ist gerade bei der anonymen Einmalzahlung nicht immer vollständige Strafamnestie für den Kontoinhaber gewährleistet. Der Analyse und Berücksichtigung der besonderen Umstände und Notwendigkeiten des einzelnen Anlegers kommen vor diesem Hintergrund besondere Bedeutung zu.

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Steuerabkommen mit der Schweiz für deutsche Kapitalanleger enttäuschend

Konstanz (pts027/22.03.2012/14:10) – Murphys Gesetz für deutsche Kapitalanlagen in der Schweiz

„Alles was schiefgehen kann, wird auch schiefgehen“ – für deutsche Kapitalanleger in der Schweiz bewahrheitet sich Murphys Gesetz in bitterer Weise. Die großen Erwartungen in das am 21.September 2011 unterzeichnete, aber noch nicht in Kraft getretene Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz werden sich wohl nicht erfüllen.

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Geld in der Schweiz – jetzt wird die Luft richtig dünn

Konstanz (pts010/16.02.2012/10:15) – Rechtsanwälte Merker + Bippus (www.merker-bippus.de) verweisen auf hartes Urteil bei Steuerhinterziehung

Das höchste deutsche Strafgericht zeigt erneut Härte im Umgang mit Steuersündern. Mit seinem aktuellen Urteil vom 7.2.2012 (1 StR 525/11) hat der BGH seine bisherige Rechtsprechung zur Strafhöhe bei Steuerhinterziehung nochmals bekräftigt: ab 1 Mio. Euro Hinterziehungsbetrag gibt es regelmäßig keine Bewährung mehr. Und ab 100.000 Euro steht bereits statt Geldstrafe eine Haftstrafe mit Bewährung und Geldauflagen im Raum.

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