Steuerhinterziehung

Barbara Neiger: Erfolgreich mit Compliance (© Austrian Standards)

Compliance erfolgreich umsetzen

Wien (pts012/16.06.2015/12:00) – Verdacht auf Bestechung, Steuerhinterziehung oder unerlaubte Geschenkannahme, aber auch die Missachtung von Umweltauflagen, Arbeitsschutzbestimmungen oder Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche. In den Medien finden sich zahleiche Berichte dazu. Die negativen Folgen treffen nicht nur jene, die sich konkret etwas zuschulden kommen lassen, sondern auch die Geschäftsleitung und die Reputation des Unternehmens. Für das Management ist es deshalb wichtig, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um ein regelkonformes Verhalten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern weitestgehend sicherzustellen.

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Geld in der Schweiz – jetzt wird die Luft richtig dünn

Konstanz (pts010/16.02.2012/10:15) – Rechtsanwälte Merker + Bippus (www.merker-bippus.de) verweisen auf hartes Urteil bei Steuerhinterziehung

Das höchste deutsche Strafgericht zeigt erneut Härte im Umgang mit Steuersündern. Mit seinem aktuellen Urteil vom 7.2.2012 (1 StR 525/11) hat der BGH seine bisherige Rechtsprechung zur Strafhöhe bei Steuerhinterziehung nochmals bekräftigt: ab 1 Mio. Euro Hinterziehungsbetrag gibt es regelmäßig keine Bewährung mehr. Und ab 100.000 Euro steht bereits statt Geldstrafe eine Haftstrafe mit Bewährung und Geldauflagen im Raum.

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