Konflikt um Laserantriebe „made in Germany“

ANZEIGE: Home » Inhalt » Archivierte Beiträge » Beiträge aus 2012 » Konflikt um Laserantriebe „made in Germany“
Laserantriebsarten - Nagy-Patente #1

Erfurt (pts016/12.01.2012/13:45) – Fast alle Antriebssysteme, die die Menschheit heute für ihre Fortbewegung nutzt, wurden in Deutschland erfunden und patentiert – etwa der Otto-, Diesel- oder Wankelmotor, die Gasturbine sowie mit Flüssigkeiten betriebene Raketenantriebe, um die wichtigsten zu nennen. Seit neuester Zeit gehören auch von Erfinder und Entwickler Sandor Nagy angemeldete und bereits erteilte Patente für Antriebe dazu, wie die Laservielfachreflektion (Patent Nr. DE 195 26 295 A1, Gebrauchsmuster DE 295 22 050 U1) sowie das Patent eines Katalysatorlaserantriebs sowie einer elektromagnetischer Laserlichtkugel (Patent Nr. DE 102 004 007 632 B4) und das dazugehörende Gebrauchsmuster (Nr. DE 20 2011 000 913 U1). Allein die von Arthur Kanttrowitz 1972 entwickelte Laserrakete, bei welcher ein pulsierender Laserstrahl in einem Raketenantrieb gebündelt wird, ist kein deutsches Patent. Mehr Informationen zu diesem Antrieb sind im Internet unter DLR.de zu finden.

Laserturbine und Laserraketenantrieb: Anmeldung zum Patent

Sandor Nagy hat fast 25 Jahre in einem Generatorenwerk gearbeitet, musste seine Tätigkeit jedoch krankheitsbedigt unterbrechen, und hofft nun, bald wieder arbeiten zu können. Bei seinen Patenten hat er die Generatortechnologie zum Vorbild genommen und durch seine Erfahrungen umgewandelt. Beim Laservielfachreflektionsantrieb war die Überlegung, dass, so wie bei einem Generator oder bei einem Elektromotor zwischen zwei Körpern ein elektromagnetisches Feld aufgebaut ist, auch zwischen zwei Körpern ein Lichtfeld aufgebaut werden könnte. Nagy hat die entsprechende Technik ausgearbeitet und als Laserturbine und Laserraketenantrieb am 8. Dezember 1994 zum Patent angemeldet. Auch beim Laserkeramikantrieb hat sich Nagy von Generatoren und Elektromotoren inspirieren lassen. Auf Grund der in letzter Zeit im Internet veröffentlichten Schriften über Laserkeramikantriebe hat Nagy eine Gebrauchsmusteranmeldung beim Deutschen Patentamt gemacht, die er nun veröffentlichen wird, damit jeder durch die Bilder und die Beschreibung das einfache Funktionsprinzip verstehen kann.

Der innere Resonanzkörper ist so ausgebildet, dass in seinem Inneren eine Laserdiode oder ein Lasererzeuger platziert werden kann. Zur Benennung dieser Technologie sind Laserlichtkugel, Resonanzkugel, Gravitationskugel oder ähnliches passende Begriffe. Die Figur 10 des Gebrauchsmusters zeigt das Funktionsprinzip einer elektromagnetischen Gravitationskugel 8 mit gleichzeitiger Abstoßung und Anziehung. „Von dem Zeitpunkt an, an dem ich an der Resonanzkugel gearbeitet habe, habe ich gewusst, dass die Technologie der Laservielfachreflektion zu ineffektiv ist, um eine Rakete wirkungsvoll anzutreiben. Ich suchte nach einer Verbesserung um die Vielfachreflektion zu ersetzen. Dabei stieß ich auf den in Fahrzeugen eingebauten Katalysator als Keramik, welcher sowohl bei Kälte als auch bei Wärme funktioniert. Diese Eigenschaften wollte ich bei dem Raketenantrieb benutzen, indem ich mit der Resonanzkugel oder anderen Resonanzanlagen auf die Keramikoberfläche ein oder mehrere räsonierende Laserstrahlen auftreffen lasse“, erklärt Nagy. Es ist dabei egal, wie der Laser eingestrahlt wird, das Grundprinzip ist dem Laserantrieb, Patent DE 102 004 007 632 B4, entnommen. Im Patentanspruch 79 hat Nagy nach eigenen Angaben auch die Möglichkeit der Benutzung von Mikrowellen beim Laserkeramikantrieb geschützt.

Forschung ohne Hinweis auf deutsches Patent

Wenn man sich im Internet informiert, kann man feststellen, dass sich Institute und Forschungseinrichtungen mit den Patentinhalten von Nagys Laserkeramikantrieben beschäftigen, um an Laserkeramikantrieben oder der Eletromagnetischen Resonanzlaserlichtkugel zu forschen, ohne Hinweise auf das erteilte deutsche Patent zu geben.

Vor einiger Zeit war bei der Premiumpresse zu lesen, dass Laik Myrabo der Erfinder des Laserkeramikantriebes wäre. Ebenso, dass er 2007 in der USA ein Patent eingereicht hat, welches 2011 erteilt worden wäre. Nagy allerdings hat sein Patent des Laserkeramikantriebes bereits vier Jahre zuvor, am 24. Juni 2003, beim Deutschen Patentamt eigereicht und bewusst lange auch nach der Offenlegung des Patentamtes mit der Veröffentlichung gewartet. Nagy besitzt nach eigenen Angaben die Patente sowohl für die Laservielfachrefelktion als auch für den Laserkeramikantrieb in Deutschland. Patente sowie Technologien welche schon vom Patentamt offengelegt wurden, sind damit Stand der Technik und nicht noch einmal patenterteilungsfähig. Spätere Anmeldungen sind nur Verbesserungsvorschläge. Jeder kann im Internet Behauptungen verbreiten.

„Gegenüber Betrügereien und Fälschungen ist man oft machtlos, aber auch wenn die Namen und Bezeichnungen verändert werden, kann man meine Erfindungen an den Funktionsprinzipien und den beschriebenen Technologien leicht erkennen, welche unter meine Patentrechte fallen“, betont Nagy.

„Der Laserkeramikantrieb, der Keramikmikrowellenantrieb und selbst Laservielfachreflektionsantriebe sind meine Erfindungen und in Deutschland geschützte Patente. Leider wurde mein Angebot einer Nutzung vom DLR abgelehnt und heute wird an diesen Antriebssystemen geforscht, ohne mich oder meine grundlegenden Patente zu erwähnen.“

Veröffentlichung von Dokumenten und Bildern

Nun werden einige Dokumente und Bilder veröffentlicht, die mit Nagys Patent DE 102 004007 632 B4 in Verbindung stehen. „Mir ist bewusst, dass ich mit den von mir entwickelten Technologien kein Geld verdienen werde, aber es soll bekannt werden, dass diese Antriebe, so wie der Otto- oder Dieselmotor oder die Autoentwicklung durch Benz, deutsche Patente sind. Ebenso werden ich weiterhin noch einige Bilder von von mir entwickelten und patentierten Windanlagen veröffentlichen, damit sich alle daran Interessierten darüber informieren können.“

Nagy will sich, soweit es sein gesundheitlicher Zustand zulässt, auch in Zukunft nicht zur Ruhe setzen, sondern sich weiter mit Flug- und Raketenantrieben, Generatoren, Stromerzeugungsanlagen und Windturbinen beschäftigen.

DE 102 24 044 A1

  1. Wind-Laufrad
  2. Windzuführungsbleche, Direktzuführung
  3. Windführungsbleche, welche die Luft zwangsmäßig von Hinten an das Laufrad 1 zuführen
  4. Windabführöffnung
  5. Windaustrittssteuerung

DE 102 33 589 A1

  1. Windschaufeln
  2. Erste Generatorstufe
  3. Mechanische oder elektromagnetische Kupplung
  4. Zweite Generatorstufe

Aussender: Sandor Nagy
Ansprechpartner: Sandor Nagy
E-Mail: sandor-nagy@hotmail.de

Quelle: www.pressetext.com/news/20120112016
Fotos, PDFs: www.pressetext.com/news/media/20120112016
Fotohinweis: Laserantriebsarten – Nagy-Patente #1

Die neuesten Beiträge

Menü