Aktiengewinne – dürfen diese einfach behalten werden?

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Aktien beschäftigen die Menschheit schon seit Ihrer Entstehung Mitte des 13. Jahrhunderts.

Um zu der eigentlichen Fragen zu gelangen, muss man sich verdeutlichen, was Aktien ausmacht und wie sie funktionieren.

Grundsätzlich sind Aktien Wertpapiere, welche einen Anteil an einem Unternehmen verbriefen. Der Vorteil einer Aktiengesellschaft besteht in der schnellen Beschaffung von Eigenkapital. Um dieses abstrakte Konstrukt zu illustrieren, kann man sich eine Torte vorstellen, die das Unternehmen darstellt. Diese wird nun in viele kleine Stücke zerteilt und kann durch den potenziellen Anleger für einen bestimmten Betrag „X“ erworben werden.

Als Gegenleistung für das Bereitstellen von finanziellen Mitteln erhält der Gesellschafter das Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung, ein Auskunftsrecht, ein Stimmrecht, Dividendenanspruch, sowie Bezugsrechte bei Neuemission von Anteilen.

Die Dividende

Besonders interessant ist für die Gesellschafter laut diesem Ratgeberbeitrag der Dividendenanspruch. Die Dividende ist ein Teil des Gewinns der Aktiengesellschaft, welcher an die Aktionäre ausgeschüttet wird. Der Dividendenrhythmus gibt hierbei die Anzahl der Ausschüttungsintervalle pro Jahr an. Er kann von jährlich, über quartalsweise, bis hin zur monatlichen Ausschüttung variieren. Die Dividendenzahlung lässt sich bei einer jährlichen Zahlungsweise also sehr gut mit einer klassischen Zinszahlung einer Sparanlage vergleichen.

Bei Zinszahlungen auf Sparbücher, wie auch für die Dividendenzahlungen, fällt eine Kapitalertragssteuer in Höhe von 25 % plus 5,5 % Solidaritätszuschlag an, sollte kein Freistellungsauftrag erteilt sein. Bei den Dividendenzahlungen muss zusätzlich der Verlustverrechnungstopf beachtet werden. Dies wird im Weiteren näher erläutert. Der maximale Freibetrag für Privatpersonen lauter hierbei 801 € pro Jahr. Für verheiratete beträgt er 1602 € pro Jahr. Bis zu dieser Höhe können Kapitalerträge erwirtschaftet werden, ohne dass jedwede Art von steuerlichen Abzügen zu befürchten ist.

Die Dividendenzahlung variieren je nach Unternehmen sehr stark und sind neben der Häufigkeit abhängig von der Unternehmensgröße und selbstverständlich von dem Gewinn, der erwirtschaftet wurde. Sie können aufgrund der Niedrigzinsphase also eine echte Alternative zu dem klassischen Sparen sein.

Kursschwankungen – Die Volatilität

Neben den Dividenden kann der Gesellschafter auch an Kursgewinnen der Aktie partizipieren. Kursschwankungen kommen zustande, da es nur eine begrenzte Anzahl von Anteilen an einem Unternehmen gibt. Wenn mehr Leute diesen Anteil erwerben wollen, als ihn verkaufen möchten, so steigt der Preis. Dieser Fall dürfte jedem Aktienliebhaber bekannt sein: im Jahr 2004 kam es zu enormen Kursschwankungen weil viele Aktionäre in China im Urlaub waren und wegen der dort aktiven Firewall nicht auf eine Unternehmenspublikation reagieren konnten. Auch die Erfindung des elektrischen Eierkochers hatte einen enormen Einfluss auf die Chartentwicklung des dafür verantwortlichen Unternehmens.

Gehandelt werden Wertpapiere auf Börsenplätzen. Dort werden Aufträge entgegengenommen und Kurse festgestellt.

Bei der Kursfeststellung spielen viele Faktoren eine Rolle.

Einer davon ist die allgemeine Wirtschaftslage. Hierzu zählen Konjunkturdaten, Arbeitslosenstatistiken und Konsumverhalten. Weiterhin relevant ist natürlich die Aktiengesellschaft an sich. Wie gut ist ihre Marktposition im Vergleich zur Konkurrenz, wie zeitgemäß ist das Geschäftsmodell, oder aber auch die aktuelle Eigenkapitalsituation des Unternehmens. All diese Fragen lassen den Kurs steigen oder sinken. Ebenfalls wichtig für die Kursfeststellung ist die Zukunftsaussicht des Unternehmens. Welche Pläne kann das Unternehmen vorlegen, um das Fortbestehen der Gesellschaft auch weiterhin zu sichern? Schlussendlich ist es auch die Gewinnerwartung. Diese hat, wie bereits im Vorhinein beschrieben, einen direkten Einfluss auf die Dividende. Ist eine hohe Dividende zu erwarten, so steigt der Kurs.

Jeder Anleger verfolgt das Ziel sein eingesetztes Kapital zu erhöhen. Er ist in positiver Erwartung, dass die Kurse der Unternehmen steigen, in die er sein Geld investiert hat. Doch Aktiengewinn ist nicht gleich realisierter Gewinn. Hierbei gibt es eine klare Unterscheidung. Man muss zwischen den Begrifflichkeiten schwebender Gewinn und realisierter Gewinn unterscheiden. Einen schwebenden Gewinn hat ein Anleger, wenn er beispielsweise 10.000 € investiert und seine Aktien, die sich weiterhin in seinem Depot befinden, einen Monat später 10.500 € wert sind. Aus dem schwebenden Gewinn wird ein realisierter Gewinn, sobald er die Aktien veräußert und als Gutschrift auf seinem Kontokorrentkonto erhält.

Sollte er die Aktien weiterhin im Depot behalten könnte er Gefahr laufen, dass sich seine Gewinne aufgrund von sinkenden Kursen minimieren, oder diese sogar komplett verschwinden. Realisierte Gewinne müssen grundsätzlich versteuert werden, sollten sie die Freigrenze des Freistellungsauftrages von 801 € für Einzelpersonen überschreiten.

Bei Aktiengeschäften gibt es jedoch eine Sonderregelung: Den Verlustverrechnungstopf. Seit 2009 gibt es das System, dass realisierte Verluste und realisierte Gewinne mittels eines Verlustverrechnungstopfes miteinander verbindet. So ist es möglich, dass Anleger Verluste aus früheren Geschäften mittels neu erzielter Gewinne ausgleichen können, ohne dass eine Kapitalertragssteuer anfällt.

Auch hier bietet sich ein Beispiel zur Veranschaulichung an. Ein Kunde kauft eine Aktie der Beispiel Eins AG für 100 € das Stück. Zwei Wochen später verkauft er diese Aktie zu einem Kurs von 90 € das Stück. Somit ist ein Verlust von 10 € realisiert. Einen Monat später entscheidet er sich eine Aktie der Beispiel Zwei AG ebenfalls zum Preis von 100 € zu erwerben. Auch diese wird zwei Wochen später verkauft. Nun jedoch zum Preis von 120 €. Verrechnet bedeutet es also einen realisierten Gewinn in Höhe von 10 €.

Fazit:

Meiner Meinung nach sollten die Aktiengewinne keines Falls einfach einbehalten werden dürfen. Dies würde ein Ungleichgewicht zu anderen Sparformen darstellen und das bestehende System ins wanken bringen. Des Weiteren würde es vermutlich viele Anleger auf das Börsenparkett locken, die sich nicht ausreichend mit diesen Anlageformen auskennen. Es darf nicht vergessen werden, dass auch erhebliche Verluste bei Aktiengeschäften drohen können. Eine weitere negative Folge beim Einbehalten von Aktiengewinnen ist, dass dem Staat erhebliche Summen an Steuergeldern verloren gehen würden. Aktien bieten in der heutigen Zeit die höchsten Ertragschancen und werfen somit auch den Großteil an Kapitalertragssteuer für den Staat ab. Verluste könnten Anhebungen von Steuersätzen in anderen Bereichen nach sich ziehen.

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