2. September 2011

Riesen-Lkw dürfen nicht am Bundesrat vorbei rollen

Berlin (pts021/02.09.2011/13:45) – Anders als es die Pläne des Bundesverkehrsministeriums vorsehen dürfen überlange Riesen-Lkw nicht ohne Zustimmung des Bundesrates auf Deutschlands Straßen rollen. Zu diesem Ergebnis kommt ein Rechtsgutachten, das der renommierte Verfassungsrechtler Prof. Ulrich Battis unter anderem im Auftrag der Allianz pro Schiene erstellt hat. „Der vom Bundesverkehrsministerium vorgelegte Verordnungsentwurf ist klar verfassungswidrig“, sagte Ulrich Battis am Freitag in Berlin. „Eine Neuerung von einer Tragweite, wie es etwa die Testfahrten mit überlangen Lkw sind, kann keinesfalls ohne Beteiligung des Bundesrates erlassen werden“, sagte Battis. Außerdem fehle für wesentliche Bestimmungen der Ausnahmeverordnung die gesetzliche Ermächtigung. Daher sei zwingend auch der Bundestag zu beteiligen, wie es etwa beim Modellversuch „Begleitetes Fahren ab 17“ geschehen sei.

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Modell des Bootshauses aus Textilbeton

Textilbeton macht innovative Architektur möglich

Chemnitz (pts006/02.09.2011/09:15) – Neue Möglichkeiten für Gestaltung und Konstruktion erhalten Architekten und Tragwerksplaner durch den hochleistungsfähigen Verbundwerkstoff „Textilbeton“. Bei Bauteildicken von 10 bis 30 mm, im Gegensatz zu Stahlbeton von mindestens 50 bis 100 mm, ermöglicht seine Anwendung schlankere und filigranere Konstruktionen. Er ist leichter als Stahlbeton, die Textilbewehrung schafft mehr Spielraum für außergewöhnliche Formen und das bei einer Materialeinsparung an Beton von ca. 50 Prozent.

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