Welche Räuchermischungen dürfen in Deutschland konsumiert werden?

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Was sind Räuchermischungen? Eine Räuchermischung besteht aus einem Trägermaterial, welches mit synthetischen Cannabinoiden versetzt wurde. In der Regel besteht dieses Trägermaterial aus Kräutern oder Tabak. Räuchermischungen werden in Head-Shops und Online-Shops verkauft und tragen auch den Namen „Research Chemicals“, „Herbal Highs“ oder „Legal Highs“. Dort sollen sie angeblich der Raumerfrischung dienen. In Wirklichkeit werden Räuchermischungen zum Konsum verwendet. Konsumenten schätzen den Rausch, den sie durch das Rauchen oder die orale Einnahme der Kräuter erreichen.

Räuchermischungen werden zumeist geraucht. Dafür werden für gewöhnlich Bongs, Vaporizer, Pfeifen und Joints verwendet. Seltener wird eine Räuchermischung oral eingenommen. Die Bezeichnung „Legal High“, welche für Räuchermischungen häufig verwendet wird, ist irreführend. Zwar werben Anbieter mit der Legalität und den geringen Risiken, die mit dem Konsum einhergehen, in Wirklichkeit zeichnet sich aber ein ganz anderes Bild ab. Seit dem „Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz“ (NpSG) sind fast alle Räuchermischungen, was Besitz, Handel, Erwerb und Konsum angeht, verboten. Lediglich Räuchermischungen, die nur der Entspannung dienen und nicht für Rauschzustände konsumiert werden, sind zugelassen. So gibt es in Deutschland einige praktizierende Schamanen, die auf solche Mischungen zurückgreifen – bestehend aus verschiedenen natürlich vorkommenden Pflanzen. Weitere Informationen finden sich hierzu auf http://www.raeuchermischungen-blog.info/.

Wie wirken Räuchermischungen auf Körper und Psyche?

Die Wirkung der unterschiedlichen Räuchermischungen hängt stark von dem synthetischen Cannabinoid ab, welches auf das Trägermaterial gesprüht wurde. Oft ist auf den bunten Päckchen, in welchen die Räuchermischungen verkauft werden, nicht angegeben, welche chemischen Stoffe sich tatsächlich in der Ware befinden. Unter anderem deswegen ist die Wirkung nicht so kalkulierbar wie bei den herkömmlichen Drogen. Dazu kommt, dass regelmäßig neue Stoffe entwickelt werden, um dem BtMG zu entgehen. Wirkung und Nebenwirkungen, geschweige denn Langzeitfolgen, sind kaum beobachtet worden. 
Räuchermischungen sollen so ähnlich wirken wie richtiges Cannabis
Psychisch wirken Herbal Highs in der Regel entspannend. Die Wahrnehmung von Raum und Zeit ist eine andere. Ebenso werden akustische und optische Reize anders verarbeitet. Ein Wärme- und Zufriedenheitsgefühl stellt sich ein. Eine zu hohe Dosis an eingenommenen synthetischen Cannabinoiden kann allerdings auch Halluzinationen hervorrufen. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl an körperlichen Nebenwirkungen, die häufig bei einem Rausch von Kräutermischungen auftreten. Dazu gehören Kreislaufbeschwerden, Herzrasen, Mundtrockenheit, Kopfschmerzen und Schweißausbrüche. Infolge dessen kann es zur Panikattacke oder sogar zur Bewusstlosigkeit beim Konsumenten kommen.

Sind Räuchermischungen in Deutschland erlaubt?

In Deutschland sind schon viele Räuchermischungen und Substanzen, die ihnen beigefügt werden, in das BtMG aufgenommen worden. Da immer wieder neue Räuchermischungen auf den Markt kommen, kommt es vor, dass einzelne Stoffe noch nicht ausdrücklich im BtMG aufgelistet sind. Seit dem 26. November 2016 ist aufgrund dieser Tatsache eine neue Regelung in Kraft getreten, welche dieses Problem beheben sollte. Diese Regelung ist unter der Bezeichnung Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz bekannt, welches alle Stoffe verbietet, die mit den im BtMG aufgeführten Stoffen verwandt sind. Darunter gehören Stoffen, die von 2-Phenylethylamin angeleitet wurden und alle synthetischen Cannabinoide. Das heißt, dass die Herstellung, der Handel, der Besitz, die Ein- und Ausfuhr sowie der Konsum von Räuchermischungen in Deutschland generell verboten ist. Vom Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz ausgeschlossen sind Stoffe, die in der Industrie bzw. im Gewerbe eingesetzt werden. Auch wenn es den Herstellern von den sogenannten Legal Highs gelingen sollte, komplett andere chemische Stoffe zu entwickeln, greift immer noch das Arzneimittelgesetz.

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