VÖB fordert Nachbesserungen bei Basel III-Umsetzung in Europa

ANZEIGE: Home » Inhalt » Archivierte Beiträge » Beiträge aus 2011 » VÖB fordert Nachbesserungen bei Basel III-Umsetzung in Europa

Berlin (pts030/20.07.2011/13:45) – Zu den von EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier vorgestellten Entwürfen zur Umsetzung des überarbeiteten Baseler Rahmenwerks (Basel III) erklärt Hauptgeschäftsführer Karl-Heinz Boos:

„Für den europäischen Bankenmarkt ist es unverantwortlich, dass die EU bei der Umsetzung von Basel III nun den Vorreiter spielt, ohne dass es aus den USA und anderen internationalen Finanzplätzen auch nur Anzeichen einer entsprechenden Umsetzung gibt. Ich sehe es außerdem äußerst kritisch, dass zentrale Vorgaben des Baseler Ausschusses erstmalig nicht mit einer EU-Richtlinie, sondern im Wege einer in den Mitgliedstaaten unmittelbar geltenden Verordnung umgesetzt werden sollen. Damit werden notwendige Mitwirkungs- und Ausgestaltungsrechte der nationalen Parlamente dauerhaft ausgehebelt, zum Nachteil des Standortes Deutschland.“

Nach Auffassung des VÖB führen einheitliche Regelungen wegen der in den Mitgliedstaaten unterschiedlichen Bank- und Marktstrukturen nicht zu einheitlichen Wettbewerbsbedingungen. Die aus Kundensicht wünschenswerte Pluralität auf dem Bankenmarkt werde durch die Vorhaben der EU-Kommission nachhaltig in Frage gestellt. Bei den weiteren Beratungen im Europäischen Parlament und Rat müsse zudem eine angemessene Kompromisslösung für die in Basel III und CRD II unterschiedlichen Bestandsschutz- und Übergangsregelungen für Kernkapitalinstrumente gefunden werden. Aus Gründen des Vertrauensschutzes sollen nach Auffassung des VÖB die unter die CRD II-Bestandsschutzregelung fallenden Instrumente bis Ende 2022 in voller Höhe angerechnet werden können.

Für seine Mitgliedsinstitute spricht sich der VÖB auch gegen die weitgehenden Befugnissen der EU-Kommission bei der Definition der hoch liquiden Aktiva im Rahmen der kurzfristigen Liquiditätskennziffer „Liquidity Coverage Ratio (LCR)“ aus. Wegen der außerordentlichen Bedeutung, die der Definition der hoch liquiden Aktiva zukommt, sollte diese von Rat und Europäischem Parlament im Rahmen des Mitentscheidungs-verfahrens verabschiedet werden.

Aus Sicht des VÖB droht mit der geplanten maximalen Verschuldungsquote (Leverage Ratio) eine Benachteiligung von risikoarmem Geschäft, wie der Staats- und Kommunalfinanzierungs- oder dem Fördergeschäft. In Abweichung zu Basel III will die EU-Kommission zudem eine neue Risikokategorie „Risk of excessive Leverage“ einführen. Der VÖB sieht hierdurch die europäische Bankenlandschaft benachteiligt.

Positiv dagegen bewertet der Spitzenverband der öffentlichen Banken, dass die Eigenkapitaldefinition im Gegensatz zu Basel III unabhängig von der Rechtsform der Kreditinstitute ausgestaltet werden soll. Boos: „Dies begrüßen wir ausdrücklich. Die Qualität eines Kapitalinstruments hängt ausschließlich von seiner Substanz ab, nicht von seiner buchhalterischen Bezeichnung oder der Rechtsform.“

****************
Der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, vertritt die Interessen von 62 Mitgliedsinstituten, darunter die Landesbanken sowie die Förderbanken des Bundes und der Länder. Mit einer Bilanzsumme von 2.031 Mrd. EUR (Geschäftsjahr 2010) beläuft sich der Marktanteil der VÖB-Banken auf rund 24 Prozent des deutschen Bankenmarktes. Die VÖB-Banken beschäftigen knapp 80.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Weitere Informationen unter www.voeb.de

Aussender: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, e.V.
Ansprechpartner: RA Dr. Stephan Rabe
E-Mail: presse@voeb.de
Tel.: +49/30/81 92 – 1 61
Website: www.voeb.de

Quelle: www.pressetext.com/news/20110720030

Die neuesten Beiträge

Menü