DanubeIT: Weg mit der Vorratsdatenspeicherung

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Johann Ehm, Geschäftsführer DanubeIT

Wien (pts009/12.02.2014/09:30) – Beim Danube IT Forum stellte sich Johann Ehm, Geschäftsführer der Danube IT Services GmbH, gegen die Vorratsdatenspeicherung, indem er seine Kunden vor der Vorratsdatenspeicherung schützt.

Viele Länder in Europa wehren sich heftig gegen diese EU-Vorlage, insbesondere nach den Enthüllungen von Edward Snowden. Sie blockieren oder setzen sie erst gar nicht um. In Österreich jedoch wurde die Vorratsdatenspeicherung durch eine offensichtlich überforderte Politik, rasch und brav am 1. April 2012 per Gesetz eingeführt. Und das ist kein Aprilscherz! Die Provider in Felix Austria machen jedoch gute Miene zum bösen Spiel und lassen sich für die Vorratsdatenspeicherung von den Steuerzahlern bezahlen.

Johann Ehm: „Diese Form der kostspieligen Bespitzelung und Überwachung muss sofort enden.“

DanubeIT hilft die Vorratsdatenspeicherung zu umgehen

Wer muss keine Daten speichern? Unternehmen die nicht unter die Bestimmungen des § 34 KommAustria-Gesetz fallen, das sind alle „kleinen“ Internetprovider, aber auch alle Unternehmen, die ihren eigenen e-Mailserver betreiben oder ein privates Telefonnetz betreiben.

Ein Sonderfall sind Cloud-Anbieter. Erbringen sie Cloud-Computing-Dienste als Telekom-Anbieter, dann müssen sie Aufzeichnungen führen (z. B. die A1 mit der Austria-Cloud), sind sie nur IT-Dienstleister im Sinne der Gewerbeordnung, dann sind sie nicht auskunftspflichtig.

Cloud-Anbieter als IT-Dienstleister dürfen keine Verbindungsdaten speichern

Ehm: „DanubeIT schützt ihre Kunden vor der Vorratsdatenspeicherung, wir helfen Ihnen, diese legal zu umgehen. Schon jetzt! Denn wir dürfen gar keine Verbindungsdaten speichern, wir müssen sie per Gesetz sogar so rasch als möglich löschen!“

Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes, Pedro Cruz Villalón, kommt in einem Mitte Dezember veröffentlichten Gutachten zu dem Schluss, dass die Vorratsdatenspeicherung mit der EU-Grundrechte-Charta unvereinbar sei. Er kritisierte vor allem die zu lange Speicherdauer von bis zu zwei Jahren (Österreich: 6 Monate) sowie die unzureichende Kontrolle des Datenschutzes. Das Gutachten ist zwar kein Urteil – es ist aber eine Empfehlung an den EuGH, der im Laufe des Jahres eine endgültige Entscheidung treffen soll. Das ist leider keine generelle Absage an die Vorratsdatenspeicherung, jedoch ein wichtiger Teilerfolg für die Grundrechte in Europa.

Ehm: „Die Vorratsdatenspeicherung gehört sofort weg. Die Politik soll und darf nicht warten und soll auf der Stelle im Sinne der Bürger und der Wirtschaft handeln. Kriminalitätsbekämpfung darf nicht im Generalverdacht der gesamten Bevölkerung eines Landes enden!“

Aussender: Danube IT Services GmbH
Ansprechpartner: Johann Ehm
E-Mail: johann.ehm@danubeIT.com
Tel.: +43 1 96094-0
Website: danubeit.com/de

Quelle: www.pressetext.com/news/20140212009
Foto: www.pressetext.com/news/media/20140212009
Fotohinweis: Johann Ehm, Geschäftsführer DanubeIT

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