Die Betriebsunterbrechung – ein oft unterschätztes Risiko

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Mag. Johanna Stefan

Wien (pts010/13.05.2014/11:00) – Die Donau Versicherung sieht in Österreich noch einen enormen Aufholbedarf in puncto Bewusstsein des unternehmerischen Risikos im Falle einer Betriebsunterbrechung und hat ihre Betriebsunterbre-chungsversicherung entsprechend weiter entwickelt. Die wesentlichste Neuerung ist, dass im Vergleich zu vielen anderen Produkten nicht nur der finanzielle Schaden bei Betriebsstillstand abgedeckt wird, sondern optional für den Fall der Betriebsweiterführung nur die Kosten einer Vertretung für den/die UnternehmerIn versichert werden.

Wirtschaftliches Risiko für EinzelunternehmerInnen und Kleinstbetriebe am größten

Die Betriebsunterbrechungsversicherung ist für freiberuflich Tätige, wie ÄrztInnen, AnwältInnen, ArchitektInnen, Steuer- oder UnternehmensberaterInnen, sowie Einzel- und Kleinstunternehmen aus Gewerbe und Handel von hoher Relevanz, da für diese Gruppe das betriebswirtschaftliche Risiko einer längeren Betriebsunterbrechung am höchsten ist. Wenn es krankheits- oder unfallbedingt zu einem längeren Betriebsstillstand kommt, ist dies meist mit Umsatzeinbrüchen verbunden. Im Kleinstbetrieb gibt es oft keine entsprechende Vertretung für UnternehmerInnen, neue Aufträge bleiben aus, KundInnen gehen verloren, Einnahmen fallen weg und die Fixkosten können nicht mehr abgedeckt werden. Finanzielle Engpässe entstehen, die bis zur Aufgabe der Selbständigkeit führen können.

Laut Gründungsstatistik der Wirtschaftskammer gab es 2013 in Österreich 28.565 NeugründerInnen. Nach Rechtsformen dominieren dabei die Ein-Personen-Unternehmen (EPU´s) mit 77,1 Prozent. „Gerade diese Gruppe, sowie Kleinstbetriebe sollten sich im Zuge der Unternehmensgründung unbedingt auch mit dem Risiko der Betriebsunterbrechung auseinandersetzen“, betont Mag. Johanna Stefan, Generaldirektorin der Donau Versicherung. „Vielen Unternehmerinnen und Unternehmern ist nicht bewusst, dass das Risiko einer längeren Betriebsunterbrechung sehr rasch zur betrieblichen Existenzbedrohung führen kann, die durch eine entsprechende Vorsorge leicht abgewendet werden kann“, ergänzt Stefan. In über 90 Prozent der Fälle sind gesundheitliche Probleme der UnternehmerInnen Anlass für eine Betriebsunterbrechung. Die Donau Versicherung deckt auch im Falle von psychischen Erkrankungen.

Abdeckung der Betriebskosten und des entgangenen Gewinns

Im Vergleich zur Krankentaggeld-, Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung zielt die Betriebsunterbrechungsversicherung auf die Vorbeugung des finanziellen Schadens im Betrieb ab. Das bedeutet, für die Dauer des Betriebsstillstands werden die im Betrieb anfallenden Fixkosten, wie Löhne und Gehälter, die laufenden Betriebskosten sowie der entgangene Gewinn durch die Versicherung abgedeckt. Bemessungsgrundlage ist der jeweilige Jahresdeckungsbeitrag des Unternehmens. Dieser wird in der Regel durch den Steuerberater ermittelt und bildet die Versicherungssumme, die bis zu einer Höhe von EUR 350.000 abgeschlossen werden kann.

Flexible Festlegung der Prämienhöhe

Die Höhe der Prämie richtet sich nach Alters- und Berufsgruppen, differenziert nach Freiberuflern, Gewerbetreibenden und Handelsunternehmern. Die Prämien sind für den/die UnternehmerIn als Betriebsausgabe steuerlich voll absetzbar. Der/die UnternehmerIn entscheidet selbst über die so genannte Karenzfrist, also darüber, ab dem wievielten Tag der Betriebsunterbrechung die Versicherungsleistung erfolgen soll. Je länger eine mögliche Betriebsunterbrechung aus eigenen Ressourcen oder Mitteln überbrückt werden kann, desto niedriger gestaltet sich die Versicherungsprämie. Die Mindestkarenzfrist bei der Donau Versicherung beträgt fünf Tage, kann aber auch mit 10, 20 oder 30 Tagen vertraglich festgelegt werden. Die durchschnittliche Dauer der Betriebsunterbrechung beträgt in der Statistik der Donau Versicherung 25,9 Tage, die durchschnittliche Entschädigung erfolgt für 21,9 Tage.

Höhe der Versicherungsleistung

Die vereinbarte Versicherungssumme bildet die Basis für den Auszahlungsbetrag im Fall der Betriebsunterbrechung. Nach Ablauf der Ablauf der Karenzfrist wird aufgrund der sogenannten Taxenvereinbarung pro Tag ein 1/360 der Versicherungssumme ausbezahlt. Die Haftungsdauer beträgt in der Regel ein Jahr, kann bei der Donau Versicherung aber vertraglich auf bis zu zwei Jahre verlängert werden. Neu ist, dass sich UnternehmerInnen bei der Donau Versicherung optional auch die Vertretungskosten versichern lassen können. Die Entscheidung, ob er/sie den Betrieb kurzzeitig schließt oder mit einem Vertreter weiter aufrecht lässt, muss man aber noch nicht bei Vertragsabschluss treffen, sondern kann auch erst im konkreten Anlassfall gefällt werden.

Schon im Sinne des Wortlautes „Betriebsunterbrechung“ ist ein wesentliches Kriterium für die Versicherungsleistung, dass der Betrieb nach dem Stillstand wieder fortgeführt wird. Sollte aus gesundheitlichen Gründen aber eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit bei dem/der UnternehmerIn bestehen und der Betrieb dauerhaft eingestellt werden, leistet die Donau Versicherung in diesen Härtefällen eine Pauschalentschädigung in der Höhe von 50 Prozent der vereinbarten Versicherungssumme.

Aussender: DONAU Versicherung AG Vienna Insurance Group
Ansprechpartner: Mag. Alexandra Schneider
E-Mail: alexandra.schneider@donauversicherung.at
Tel.: +43(0)50 330-73014
Website: www.donauversicherung.at

Quelle: www.pressetext.com/news/20140513010
Foto: www.pressetext.com/news/media/20140513010
Fotohinweis: Mag. Johanna Stefan

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