Bundesverband Möbelspedition und Logistik

Neue Mindestlohnverordnung schafft neue Probleme

Hattersheim (pts020/31.07.2015/15:50) – Die Einkommensgrenze für die Dokumentations- und Meldepflichten nach dem Mindestlohngesetz wird ab dem 1. August 2015 für diejenigen Arbeitnehmer auf 2.000 Euro brutto reduziert, deren Arbeitgeber diesen Lohn nachweislich in den letzten zwölf Monaten ausgezahlt haben. Im Betrieb mitarbeitende Familienangehörige sind zukünftig von der Verpflichtung ausgenommen, ihre Arbeitszeiten zu dokumentieren.

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Über 800 Möbelspediteure unterzeichnen „zehn Gebote“

Hattersheim (pts009/10.01.2013/09:05) – Zu den so genannten „zehn Geboten der Möbelspedition“ haben sich im Jahr 2013 wieder mehr als 800 anerkannte Fachbetriebe in Deutschland verpflichtet. Sie erhielten das aktuelle Zertifikat des Bundesverbandes Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e.V. und können damit auch in diesem Jahr das rollende Känguru als Zeichen des Vertrauens und fachmännischer Arbeit rund um Umzüge verwenden.

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