Neue Mindestlohnverordnung schafft neue Probleme

Hattersheim (pts020/31.07.2015/15:50) – Die Einkommensgrenze für die Dokumentations- und Meldepflichten nach dem Mindestlohngesetz wird ab dem 1. August 2015 für diejenigen Arbeitnehmer auf 2.000 Euro brutto reduziert, deren Arbeitgeber diesen Lohn nachweislich in den letzten zwölf Monaten ausgezahlt haben. Im Betrieb mitarbeitende Familienangehörige sind zukünftig von der Verpflichtung ausgenommen, ihre Arbeitszeiten zu dokumentieren.

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