Mehrwertsteuer Rechner online für 2011

ANZEIGE: Home » Inhalt » Archivierte Beiträge » Beiträge aus 2011 » Mehrwertsteuer Rechner online für 2011

Sie ist eine wichtige Einnahmequelle des Staates. Wird sie erhöht, gehen dem entsprechenden Beschluss heftige Debatten voraus. Die Rede ist von der Mehrwertsteuer (MwSt). Sie trifft alle Konsumenten bzw. Endverbraucher von Dienstleistungen und Waren. Unternehmen, die zum Abzug der Umsatzsteuer berechtigt sind, können beim Finanzamt die Erstattung der von ihrer Firma gezahlten Mehrwertsteuer 2011 geltend machen und die kann mit einem Mehrwertsteuer Rechner ganz leicht bestimmt werden.. Das ist mit ein Grund, warum eine Erhöhung dieser Steuer besonders von Sozialverbänden scharf kritisiert wird, denn Endverbraucher mit niedrigem Einkommen bekommen die in aller Regel mit der Steuererhöhung einhergehenden Preiserhöhungen am meisten zu spüren.

Allerdings sind nicht alle Selbstständigen und Freiberufler automatisch berechtigt oder verpflichtet, Mehrwertsteuer auf ihren Rechnungen auszuweisen. Der Paragraf 19 des Einkommenssteuergesetzes sieht eine spezielle Regelung für Kleinunternehmer vor, deren Jahresumsatz eine bestimmte Höhe nicht überschreitet. Unternehmer und Freiberufler, die unter diese Regelung fallen, können Rechnungen stellen, die diese Steuer nicht ausweisen. Der Konsument kann mit unserem Mehrwertsteuerrechner aber schnell die Mehrwertsteuer herausbekommen.

Damit haben sie es auf dem Markt manchmal schwer, sich gegen Mitbewerber durchzusetzen, weil viele Firmen darauf bestehen, dass auf ihnen gegenüber ausgestellten Rechnungen der darin enthaltene MwSt Betrag gesondert ausgewiesen wird. Über den Sinn dieser Forderung lässt sich durchaus streiten. Schließlich wird die Mehrwertsteuer dem eigentlichen Betrag für die Ware oder erbrachte Dienstleistung extra zugeschlagen. (Eine Ausnahme bildet der Buchhandel. Hier enthält der gebundene Ladenpreis für Bücher bereits den ermäßigten Steuersatz von 7%). Ein Kleinunternehmer verzichtet auf diesen Extrazuschlag. Somit entgeht dem Firmenkunden, der zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, kein einziger Cent. Brutto und Nettobeträge können schnell mit dem MwSt Rechner ermittelt werden.

Der oben erwähnte ermäßigte Steuersatz gilt unter anderem für Bücher, Zeitschriften und Zeitungen sowie Lebensmittel und den öffentlichen Personenverkehr.

Einen Mehrwertsteuer-Rechner finden Sie zum Beispiel auf: www.mwstrechner.com

Die neuesten Beiträge

Menü