KID (Key Investor Dokument): Beipackzettel für die Tonne

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Seit dem ersten Juli 2011 werden deutsche Anleger mit einem neuen Terminus verwöhnt: KID (Key Investor Dokument). Dabei handelt es sich um einen weiteren Versuch der Politik, die Beratungsqualität in der Finanzbranche zu verbessern. Einmal mehr haben die sogenannten Volksvertreter dabei die Rechnung ohne den Wirt gemacht.

Placebo oder Fehlindikation?

Vor einigen Wochen habe ich Sie an dieser Stelle über eine aktuelle Studie informiert, welche zeigt, dass sich deutsche Anleger quer über alle Bildungsschichten hinweg allen angebotenen Produktinformationen verweigern, sich wenn immer möglich einer vernünftigen Beratung entziehen und zur Strafe Tag für Tag über den Tisch gezogen werden.

Es ist eine unbestreitbare Tatsache, dass die Finanzbranche zahlreiche schwarze Schafe in ihren Reihen hat, welche großes Unheil anrichten. Summenmäßig weitaus größeren Schaden richten jedoch brave Banker an, welche weniger aufgrund krimineller Neigungen, denn wegen des auf ihnen lastenden Umsatzdruckes agieren. An der Spitze der Vermögensvernichtung stehen jedoch die Anleger selbst, welche entweder Ihre Kenntnisse weitaus überschätzen, die Notwendigkeit einer fundierten Beratung nicht erkennen oder einfach nur zu bequem sind, sich die Zeit für eine solche zu nehmen. Auch hierzu gibt es zahllose Untersuchungen, den man sich bedienen könnte, wäre man an einer Lösung des Problems interessiert.

Die Politik hält sich allerdings weniger an Fakten, denn an Populismus. Aus diesem Grunde erhöht sie die Informations- und Beratungspflicht für die Branche ein weiteres Male. Dazu gehören auch jene oben bereits erwähnten KID’s (Key Investor Dokument), umgangssprachlich auch Beipackzettel genannt, in welchen die Produkteigenschaften in verkürzter Form dargestellt werden müssen.

Deutscher Alleingang im internationalen Markt

Ohne diesen Beipackzettel darf zukünftig keine Beratung und aktive Vermittlung eines Finanzproduktes stattfinden. Lustig! Wenn wir einmal den Umstand, dass sich Anleger bisher eigentlich noch nie mit den angebotenen Informationen auseinandersetzen wollten, geistig wegdrücken, bleibt noch die Frage der Umsetzbarkeit. Wir sprechen nämlich von einem nationalen Gesetz in einem internationalen Markt. Das bedeutet, dass nicht nur internationale Finanzprodukte (Fonds, Zertifikate, Beteiligungen, etc.), sondern auch klassische Kapitalanlagen (Aktien, Anleihen, etc.) in Deutschland nicht mehr aktiv angeboten und vermittelt werden dürfen, wenn dieses KID nicht vorliegt …. (wir dürfen davon ausgehen, dass der Weltmarkt sich nicht nach aberwitzigen deutschen Vorschriften richten und diese Beipackzettel bereitstellen wird). Zumindest führt uns dies zur amüsanten Vorstellung, dass Sie sich bei Ihrem Banker bezüglich einer amerikanischen Staatsanleihe erkundigen wollen und dieser Ihnen mitteilen muss, dass diese nicht in seinem Angebot habe und er sie ihnen auch nicht vermitteln dürfe. Es stünde Ihnen jedoch die Möglichkeit offen, sich die Anlage via Internet selber zu beschaffen!

Beratung braucht Wertschätzung

Verstehen Sie mich richtig: Ich bin sehr wohl dafür, dass der Kunde jene Informationen erhält, welche ihn in die Lage versetzt zu entscheiden, ob er ein solches Investment will oder nicht. Dies ist doch die Basis jeder akkuraten Beratung. Allerdings muss er diese auch wollen – denn ohne die Bereitschaft sich mit seinen Finanzen auseinanderzusetzen und sich wirklich beraten zu lassen, sind diese Informationen wertlos. Denn Beratungsqualität hat immer zwei Seiten: Wissensvermittlung und Informationsaufnahme. Solange der Konsument die Notwendigkeit von Beratung nicht einsieht und nicht bereit ist Zeit und Geld in eine solche zu investieren, solange wird uns auch der ganze administrative Müll der Politik keinen Zentimeter weiter bringen. Auch dazu gäbe es vermutlich zahlreiche Studien …

Autor: Daniel S. Batt
Daniel S. Batt, Finanzplaner mit eidg. FA (FH), www. vorsorgeportal.org

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