RechtsanwÀlte Merker + Bippus bieten grenzenlose Beratung

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Konstanz (pts039/16.11.2011/14:15) – Erneut hat der Fiskus Daten von der Schweiz aufgekauft, die Steuerzahler ins Fadenkreuz der deutschen Steuerfahnder geraten lĂ€sst. Die rechtlichen Beziehungen zwischen dem EU-Land Deutschland und dem Nicht-EU-Mitglied Schweiz sind kompliziert – nicht nur, wenn es um Vermögen auf Schweizer Banken geht. Auch Unternehmen und Privatpersonen finden sich im Dickicht der unterschiedlichen Gesetzgebungen und Rechtsauffassungen oft nur schwer zurecht. Die Anwaltskanzlei Merker + Bippus (http://www.merker-bippus.de)  in Konstanz hat sich auf diese grenzĂŒberschreitenden Probleme spezialisiert.

Die Problematik der von den BundeslĂ€ndern in Deutschland angekauften Steuer-CDs liegt darin, dass Geheimnisse aufgedeckt werden. „Die als probates Gegenmittel gepriesene Selbstanzeige erweist sich dabei leider allzu oft als stumpfes Schwert“, warnt die Steuerrechtsprofessorin und SteueranwĂ€ltin Prof. Dr. Birgit Elsa Bippus. Der eigene Steuerberater sei hĂ€ufig genug selbst Betroffener und deshalb von behördlichen Maßnahmen mit bedroht.

Selbst aussichtslos scheinende FĂ€lle können mit Hilfe der Steuer- und Strafrechtsspezialisten Merker + Bippus hĂ€ufig noch zu Gunsten ihrer Mandanten diskret gelöst werden. Die Kanzlei mit Sitz in Konstanz unweit der deutsch-schweizerischen Grenze ist spezialisiert auf alle FĂ€lle des Steuer- und Wirtschaftsrechts sowie auf das Wirtschaftsstrafrecht (auch mit Selbstanzeige) und Erbrecht. Dabei geht es nicht nur um die steuerliche, sondern auch um die strafrechtliche Bewertung. Auch mĂŒssen die richtigen zivilrechtlichen Gestaltungen gefunden werden, in Deutschland und in der Schweiz.

Wer mit eidgenössischen Behörden und GeschĂ€ftspartnern verhandelt, merkt schnell, dass in der Schweiz und Deutschland unterschiedliche Rechts- und GeschĂ€ftskulturen herrschen. Verhandlungsstil und MentalitĂ€t spielen eine maßgebliche Rolle. Durch ihre Zulassung in der Schweiz verfĂŒgt RechtsanwĂ€ltin Merker ĂŒber jahrelange Praxis in der Schweiz.

Diese Erfahrungen helfen auch im Privatbereich. „Immer hĂ€ufiger suchen deutsche RuhestĂ€ndler, die in der Schweiz wohnen und aufgrund der neuen Steuerpflicht verunsichert sind, unseren Rat“, erklĂ€rt Ingrid Merker, Partnerin bei Merker + Bippus. Wie gestaltet sich ein Umzug in die Schweiz oder zurĂŒck nach Deutschland aus steuerlicher Sicht? Wie werden Schweizer Immobilien vererbt? Wie weit reicht der Arm des deutschen Fiskus? Das sind nur einige wenige typische Fragen.

Wer die Schweizer verstehen will, der muss SchwyzerdĂŒtsch sprechen und zahlreiche Besonderheiten kennen. Das hat auch der ehemalige Stuttgarter OberbĂŒrgermeister Manfred Rommel erkannt, als er feststellte: „Die Schweiz ist das Land, in dem die Ausnahme die Regel ist.“ Die Kanzlei Merker + Bippus kennt diese Ausnahmen und Regeln – auch auf SchwyzerdĂŒtsch.

Umfassende Informationen zur Beratung finden Sie unter: www.merker-bippus.de

Über Merker + Bippus:
Die RechtsanwÀltinnen mit Sitz in Konstanz bieten langjÀhrige kompetente Beratung in den Bereichen Steuerrecht (mit den Fragen der Doppelbesteuerung), Unternehmens- und Wirtschaftsrecht, Wirtschaftsstrafrecht sowie Erbrecht.
Zusammen mit dem Mandanten suchen die FachanwĂ€ltinnen Merker und Prof. Dr. Bippus nach schnellen und sachgerechten Lösungen. Mit unmittelbarer Niederlassung und Zulassung nach Art. 28 BGFA in der Schweiz ist Ingrid Merker zudem spezialisiert auf Sachverhalte ĂŒber die Grenze in die Schweiz, aber auch in Skandinavien, speziell Schweden.

Pressekontakt:
Merker+Bippus
Bleicherstraße 10
D-78467 Konstanz
Tel. +49 75 31-36 31 70
Fax +49 75 31-36 31 729
presse@merker-bippus.de
www.merker-bippus.de

Aussender: Merker + Bippus
Ansprechpartner: Ingrid Merker
E-Mail: presse@merker-bippus.de
Tel.: +49 75 31-36 31 70
Website: www.merker-bippus.de

Quelle: www.pressetext.com/news/20111116039

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