Steuerrecht

Schweizer Banken kündigen Kunden – Nachweis korrekter Versteuerung gefordert

Konstanz (pts018/23.09.2013/15:15) – „Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass!“ So sehen sich deutsche Kunden von Schweizer Banken seit Anfang 2013 nach dem endgültigen Scheitern des deutsch-schweizerischen Steuerabkommens behandelt. Sie werden ohne Rücksicht auf langjährige Kundenbeziehung mit den Schweizer Banken vor die Tür gesetzt.

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Erbfall mit Auslandsbezug

Konstanz (pts011/24.09.2012/11:00) – Die Abwicklung von Erbschaften in der EU soll einfacher werden. In ihrer Pressemitteilung vom 26. Juli 2012 betont die EU-Kommission, mit der neuen Erbrechtsverordnung soll EU-Bürgern der Umgang mit Testamenten und Nachlässen, die einen Bezug zu einem anderen Mitgliedstaat aufweisen, erleichtert werden. Die neue Regelung soll Rechtssicherheit für ca. 450.000 Familien bieten, die jedes Jahr in der EU mit einem internationalen Erbfall konfrontiert sind. Da über 12,3 Millionen EU-Bürger in einem anderen Mitgliedstaat, und nicht in ihrem Heimatstaat leben, schätzt die Kommission in ihrer Pressemitteilung vom 1. März 2012 ein Volumen von mehr als 120 Milliarden EUR als Nachlassvermögen, das von der Verordnung profitieren könne – Tendenz steigend.

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Warnung vor rechtskräftigen deutschen Erbschaft- und Schenkungsteuerbescheiden

Konstanz (pts038/05.07.2012/15:40) – Das deutsche Erbschaftsteuergesetz behandelt Erben und Vermächtnisnehmer aus der Schweiz schlechter als Erwerber aus EU- bzw. EWR-Mitgliedstaaten. War der Erblasser nicht Inländer bzw. hatte er seinen Wohnsitz nicht in einem EU- oder EWR-Mitgliedstaat, dann bleiben die in der Schweiz ansässigen Erwerber beschränkt steuerpflichtig. Sie versteuern zwar nur den Erwerb von Inlandsvermögen, haben aber auch nur einen sehr geringen persönlichen Freibetrag in Höhe von 2.000 Euro. Franzosen etwa können dagegen auf Antrag unbeschränkt steuerpflichtig werden und so insbesondere von den hohen persönlichen Freibeträgen und den niedrigeren Steuersätzen profitieren. Diese Rechtslage gilt genauso für Schenkungen unter Lebenden.

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Steuerabkommen mit der Schweiz für deutsche Kapitalanleger enttäuschend

Konstanz (pts027/22.03.2012/14:10) – Murphys Gesetz für deutsche Kapitalanlagen in der Schweiz

„Alles was schiefgehen kann, wird auch schiefgehen“ – für deutsche Kapitalanleger in der Schweiz bewahrheitet sich Murphys Gesetz in bitterer Weise. Die großen Erwartungen in das am 21.September 2011 unterzeichnete, aber noch nicht in Kraft getretene Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz werden sich wohl nicht erfüllen.

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Rechtsanwälte Merker + Bippus bieten grenzenlose Beratung

Konstanz (pts039/16.11.2011/14:15) – Erneut hat der Fiskus Daten von der Schweiz aufgekauft, die Steuerzahler ins Fadenkreuz der deutschen Steuerfahnder geraten lässt. Die rechtlichen Beziehungen zwischen dem EU-Land Deutschland und dem Nicht-EU-Mitglied Schweiz sind kompliziert – nicht nur, wenn es um Vermögen auf Schweizer Banken geht. Auch Unternehmen und Privatpersonen finden sich im Dickicht der unterschiedlichen Gesetzgebungen und Rechtsauffassungen oft nur schwer zurecht. Die Anwaltskanzlei Merker + Bippus (http://www.merker-bippus.de)  in Konstanz hat sich auf diese grenzüberschreitenden Probleme spezialisiert.

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